Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Kesten,  elne  sechsmonatliche  Reklusion
  in  das  Zwangs-Arbellshaus  in  Ellwangen
  ausgesprochen.

An  demselben  Tage  wurde:
11.  der  bei  dem  Oberamtozerichte  Gmünd
in  Untersuchung  gekommene  Glaser  Sebastlan
  Garb,  von  Gwänd,  wegen  mit
Fälichung  verbundenen  theils  wirklich  verübten,
  tbeiis  attentiren  greßen  Betruge,
neben  Ers’e  des  Schaedene,  se  wit  diei#er
nicht  bercits  gelr#stet  lst,  ud  veben  Bezahlung
  der  U  tersuchures  Kesten  in
viermonatlicher  Festungsstrafe  verurtheilt.


Den  28.  August  wurde:
.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Hall
verhandelten  Untersuchungeseche  Georg
Peter  Frank,  von  Hal,  eines  verübten
Schef-Di#bstahls  für  rechilich  überwl#esen
angenommen,  und  wegen  dieses  Verbrechens,
  welches  als  vierter  Dliebstahl
erscheint,  so  wie  wegen  seires  sortgesetzten
mässigen  Herumstreichens,  und  unjüchtlgen
  Zusammenlebens  mit  elner  ledigen

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Dirne,  neben  Bezahlung  seiner  eigenen

Arrest-,  Azungs=  und  eines  verhältnißmäßlagen
  Antheils  an  den  Untersachungs-Kestrn
  zu  jehenmonatllcher  Festungs
  =  Arbeitsstrafe,  urd  nachkersger
sechsmonatklicher  Einsperrung  in  das

Zwangs-Arbeltshaus  zu  Ellwangen  verurtheilt.


Unterm  Jo.  August  wurde:

15.  der  bel  dem  Obcramisgerichie  GSmünd
in  Verheft  und  Untersuchung  gekommene
Jehann  King,  von  Walesterten,  zwar
binsichilich  des  Bezüchts  eines  mit  #u#
verheiratheten  Schwester  attentirten  Incest:
  von  der  Instanz  entbunden,  dage
gen  aber  wegen  zweier  kleiner  einfocher
Dies#äble,  und  zweier  minelst  64  schung
verübter  Berrugehendlungen,  welche  zum
Thell  als  wlederholte  erscheinen,  so  wle
wetzen  thärlicher  Mißhandlung  seines
Schwagers  und  ausgestoßener  gesährlicher
Drebung  gegen  denselben,  neben  Ersatz
des  Schadens  und  Zahlung  sämillcher
Untersuchungs=  Kesten,  mit  ein  jchriger
  Zochebausstrafe  in  Gottesjell  nebst
Willkomm  belegt,  und  genoue  ortepolizeiliche
  Aufsicht  nach  erstandener  Strefe
gegen  ihn  verordnet.

Ans  demselben  Tage  find:

14.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Oebringen
  verhandelten  Untersuchungssache
in  Betteff  der  Umeermaßholderbacher
Zehend-Unordnungen:

a)  der  Schultheiß  Georg  Leonhard  Denner;


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