Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

100  1866.

Ein  Bezirks-Baubeamter  ist  Vorsitzender  der  Prüfungs-Commission  für  Bauhandwerker.


S.  3.  «
Wegen  des  Straßen-,  Wasser=  und  Uferbaues  werden  besondere  Bestimmungen
vorbehalten.
Rudolstadt,  den  17.  August  1866.
Fürstl.  Schwarzb.  Ministerium.

v.  Bertrakb.