100 1866.
Ein Bezirks-Baubeamter ist Vorsitzender der Prüfungs-Commission für Bauhandwerker.
S. 3. «
Wegen des Straßen-, Wasser= und Uferbaues werden besondere Bestimmungen
vorbehalten.
Rudolstadt, den 17. August 1866.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrakb.