Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

(6. Unter der Rubrik: „Kosten der 
Pfarr= Verweser“ flad nur dlejeni- 
gen Verweserel-Kosten zu verstehen, zu 
deren Bestreltung dle Interkalar-Gefälle 
dleser Pfarrstelle nicht zugerelcht haben, 
und welche aus der Interkalarfonds- 
Kasse bestritten werden müssen. Die- 
jenigen Verweserel-Kosten, welche von 
den Interkalar-Gefällen der Pfarrel selbst 
bestritten werden können, pPpflegt man 
1 
schon bel der Abkurung (vid. F. 2.) 
in Abzug zu bringen. 
Auch fär die Zukunft wird jedes Jat## 
durch das Staaks und Reglerungs-Blate 
bffeneliche Rechenschaft über die Verwal- 
tung und den Fortgang des Jaterkalar= 
sonds abgelegt werden. 
Stuttgart den 10. Revember 1871. 
Camerer.
	        
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