Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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dritten, großen und ausgezeichneten Dleb, 17. der zu Leonber - 
stabla, neben dem Kosten- und Schadens- *mmsmt“ hrillon. n are rn 
Ersetze zu neunmonetlicher, seiner Steinheim, aberamss Mhoch wegen 
koͤrperlichen Beschaffenheit angemessener großen und qualificlrten, jedoch aleht 
Festungestrafe und zu nachberiger Ein- Dlebstahls, Angabe elnes falschen Ne- 
schließung In ein Zwangs-Arbeltshaus mens und Lägen vor Gerlcht, neben Be- 
auf wenigstens vier Monate. hahlung selner Arrest- Azungs, und dir 
Umersuchungs-Kosten zu olermonetll 
c##Festungsstrafe; 
13. der zu Backnang in Untersuchung ge- 
kommene Matthäus Maler, von Brem, 
Oberamtes Welzbelm, wegen zweler kleiner 
und einfacher, aber im rechtlichen Siane 
vlerter Diebstaͤble und wegen Vaglrent, 
Am 138. Oktober wurden verur- 
tbeilt: 
16. auf dle von dem Criminalamt Stutt- 
gart geführte Untersuchung: 
à) Cbristian Frledrich Lezarns, von 
Sturtgart, wegen wiederholten Betrugs 
und Unzucht, neben dem Ersate des 
Schadens und Bezahlung seiner Arrest- neben Bezahlung selner Arrest= Ajungs= 
Ajungs= und 3 der Untersuchungs-Ko- und der Untersuchungs= Kosten zu acht- 
sten zu zebenmonatlicher Zuchthaus- monatlicher Zuchthausstrafe und nach- 
grofe mir Willeemm und nachherlser deriger Einsperruns ln ein Zuangt-n 
belrshaus bie zu erprobter Besserung, 
Elasperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus 
bio zu erprobter Besserung, wenlestens mindestens aber auf dle Deuer von dler 
Monaten. 
aber auf fünf Monate; 
b) Derotbee Höh, von Mußbers, wegen Am 20. Oktober wurde: 
Thellnahme an dem von Lazarus verüb 1 9. Joseph Lorenzl, Werweser des Welt- 
bcen Betrug, wiederholten verborswldrl schüben-Dlenstes zu Wimmenehal, Ober- 
gen Eintritts in dle Restdenzstadt und amts Weinsberg, wegen Fälschung einer 
öffentlichen Urkunde, versuchter Wilrerel, 
wiederholter Unzucht, neben dem Ersatz 
Arrst- Ajungs: und 3 der Un- Nachläßlekeit in Versehung seines Diem: 
1 
hs * Kosten zu olermonalll= stes und elgenmächtigen Beneßmens, von 
* Zu Hthansstrafe und nachberiger selner bisberigen Funktlon cassirt, zu 
Bekleldung elnes bffentlichen Amtes für 
Ein sperrung in ein Zmongs-Arbeitshaus 
auf wenigstens zwel Mosete; nnfählg erklärt, und zu olermenatt
	        
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