Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

819

Nto.  9i.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Donnerstag  den  20.  December  18  au

 

Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Kdnigl.  Deklaration  der  staatsrechtlichen  Verhältnisse  des  vormals  reichsunmittelbarrn  Adels.

Wir  Wilhelm,

don  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg,

lbun  hlemt  kund:  doß,  nachdem  bei  Uns
die  Mltzlieder  des  Unserer  Heheit  unter
gebenen  vormals  reichsunmittelharen  Adels,
wegen  ihrer  in  Unserm  Künigrelche  gelegenen
  ritterschaflschen  Bestzungen,  unter
Berufung  auf  den  2  5.  Artikel  der  deutschen
Bundesakte  um  Feststellung  ihrer  staatsrechtlichen
  Verhältnisse  für  sich  und  ihre
Femilien  angesucht  haben,  Wir  nach  Vernehmung
  ihrer  Anträge  und  Wönsche,  und

dovauf  ertheilter  Schluß-Erklérung,  auch
Anhbrung  Unserets  Geheimen  Ratbs,  beschlossen
  haben,  daß  rüäcksichtlich  derjeulgen,
wesche  sich  für  die  Annahme  der  von  Uns
ertheilten  und  hiernach  y.  1  —  H  68.  eingerückten
  Schluß  Erklärung  vom  4.  Juli
d.  J.  gekußert  haben,  der  Rechtsgustand
auf  die  in  dieser  enthaltene  Ar#t  festgesetz.
werde,  wle  folge: