Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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übung  elnes  western  klelnen  Diebstahls,
und  elner  Amotlon,  wegen  wlederboltem
Wegleens,  und  unzächilgen  Umgange.
mit  Belstler,  Verletzung  des  Handgelüdes,
  Annahme  gestohlener  Waaren
als  Geschenke  und  Angabe  elnes  falschen
  Namens,  zu  achtmonatllcher-Juchthousstrafe
  zu  tudwigsburg  mit
Abschted,  neben  Ersatz  des  Schadens,
unter  solidarischer  Verbindlichkelt  und.
Jehlung  ibrer  Arrest=  Azungs=  und  3#.
der  Untersachungs.-Kosten  verurtheilt.
Den  6.  NRovember  wurde:

a.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Neresbelm
  verhandelten  Untersuchung  wider-Johannes
  Herdeg,  verbeiratheten  Zimmergesellen

  von  Kerkingen,  erkannt,  daß

verselbe  wegen  Wldersetzlichkelt  gegen  einen
  Forst.  Officlanten  und  dabei  verschuldeter
  Tödtung  desselben,  so  wie  wegen

wiederholter  Wilderei,  und  ersten  kleinen.

qualisicirten  Diebstahls  in  Beräcksichigung
  der  sehr  verminderten  Zurechnungs-Föbigkeit
  und  anderer  verliegender  Mll###
derungsgründe,  neben  Bezahlung  selner
Arrest=  Azungs=  Vertheldlgungs-Hellund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  sowie
  neben  Ersatz  alles  Schadens,  über
den  erstandenen  Arrest,  wovon  ihm  ein:
Dbell  als  Strafe  anzurechnen,  noch  zur
lerjéheiger  Zuchthausstrafe  in.  Gottesgell

  verurthellt  seym  soll,  wobel  zuoleich
  verorknet  wurde,  daß  derselbe  wess
gen  seiner  in  einer  angebernen  Melancholle
  liegenden  Gefährlichkeit,  nach  erstandener
  Strafe  unter  besendere-  orispolizelliche
  Aufücht  zu  stellen  sey.

Am  8.  November  wurde:

J.  in  der  von  dem  Oberamssgerichte  Ellwongen

  verbandelten  Umersuchung  Therese
  Hehn,  von  Kbüssingen,  wegen  wleverholten
  Vaglrens  und  Bettelns,  unter
Zuscheidung  der  Arrest=  und  Unterfuchungs
  =  Kosten  zu  olermonatlicher-Zwangs=
  Ardeitahauestrase  mit  Willkomm
  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurde:

4.  in  der  von  dem  Oberomtsgerichte  Gmündgefährten

  Untersuchungssache:

a)Johann  Bender,  von  Unterbdbingen,
eines  wiederholten  Conkubinats  für  überwiesen
  angenommen,  und  desbalb  zu
olermonatlicher  Festungsstrafe,  und

b)  Barbare  Ruef,  von  Untergröningen“
wegen  glelichen  Vergehens,  Vagirens#
und  Beitelns,  außer  der  berelts  unterm
19.  Moal  d.  J.  gegen  sie  ausgesprochenem
jehnwöchigen  Zuchtbausstrofe  in  Markorbningen,
  zu  einem  Strafzusotz  vom
weltern  vier  Wochen  veruntbellt,  auch
wurde  beiden  dle.  Hölfte  der  Untersu-(

  .