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übung elnes western klelnen Diebstahls,
und elner Amotlon, wegen wlederboltem
Wegleens, und unzächilgen Umgange.
mit Belstler, Verletzung des Handgelüdes,
Annahme gestohlener Waaren
als Geschenke und Angabe elnes falschen
Namens, zu achtmonatllcher-Juchthousstrafe
zu tudwigsburg mit
Abschted, neben Ersatz des Schadens,
unter solidarischer Verbindlichkelt und.
Jehlung ibrer Arrest= Azungs= und 3#.
der Untersachungs.-Kosten verurtheilt.
Den 6. NRovember wurde:
a. in der vor dem Oberamtsgerichte Neresbelm
verhandelten Untersuchung wider-Johannes
Herdeg, verbeiratheten Zimmergesellen
von Kerkingen, erkannt, daß
verselbe wegen Wldersetzlichkelt gegen einen
Forst. Officlanten und dabei verschuldeter
Tödtung desselben, so wie wegen
wiederholter Wilderei, und ersten kleinen.
qualisicirten Diebstahls in Beräcksichigung
der sehr verminderten Zurechnungs-Föbigkeit
und anderer verliegender Mll###
derungsgründe, neben Bezahlung selner
Arrest= Azungs= Vertheldlgungs-Hellund
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, sowie
neben Ersatz alles Schadens, über
den erstandenen Arrest, wovon ihm ein:
Dbell als Strafe anzurechnen, noch zur
lerjéheiger Zuchthausstrafe in. Gottesgell
verurthellt seym soll, wobel zuoleich
verorknet wurde, daß derselbe wess
gen seiner in einer angebernen Melancholle
liegenden Gefährlichkeit, nach erstandener
Strafe unter besendere- orispolizelliche
Aufücht zu stellen sey.
Am 8. November wurde:
J. in der von dem Oberamssgerichte Ellwongen
verbandelten Umersuchung Therese
Hehn, von Kbüssingen, wegen wleverholten
Vaglrens und Bettelns, unter
Zuscheidung der Arrest= und Unterfuchungs
= Kosten zu olermonatlicher-Zwangs=
Ardeitahauestrase mit Willkomm
verurthellt.
An demselben Tage wurde:
4. in der von dem Oberomtsgerichte Gmündgefährten
Untersuchungssache:
a)Johann Bender, von Unterbdbingen,
eines wiederholten Conkubinats für überwiesen
angenommen, und desbalb zu
olermonatlicher Festungsstrafe, und
b) Barbare Ruef, von Untergröningen“
wegen glelichen Vergehens, Vagirens#
und Beitelns, außer der berelts unterm
19. Moal d. J. gegen sie ausgesprochenem
jehnwöchigen Zuchtbausstrofe in Markorbningen,
zu einem Strafzusotz vom
weltern vier Wochen veruntbellt, auch
wurde beiden dle. Hölfte der Untersu-(
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