Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

von  der  Instanz  zu  absolviren,  dagegen
derselbe  wegen  begangener  Veruntreuung,
so  wie  wegen  verübten  kleinen  und  elnfachen
  Diebstabls,  welcher  jedoch  das
fünfte  Diebsiahls-Verbrechen  im  rechtlichen
  Sinne  ausmacht,  und  endlich  wegen
  topischen  Incests,  neben  Ersag  des
Schadenet  und  Bezahlung  der  Arrest=  und
Untersuchungs-Kosten,  zu  fünfjebnmonatlicher
  Festungsstrafe  und  achtmonatlicher
  Neklusion  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
  zu  Ellwangen  zu  verurthellen
  sey.
Endlich  wurde  an  demselben
Tage:
10.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Mergentheim
  verhandelten  Untersuchungesache
der  ledige  Bourenknecht  Georg  Michael
Dürr,  von  Vorbachzimmern,  wegen
mehrerer  dritter  Dlebstähle,  worunter
ein  großer  und  ausgezeichneter,  gußer
der  Bezohlung  seiner  Arrest=  Azungsund
  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosien,
neben  einer  Zöüchtigung  von  zwanzig
Seockstrelchen  vor  selner  Abfährung,  zu
einjährlger  Festungsstrafe,  und  nochberiger
  sechsmonatlicher  Rekluslon  in
ein  Zwange-Acbeltshaus  verurthell#.
Unter  dem  20.  November  wurde:
11.  gegen  den  von  dem  Oberamtsgerlchte
Aalen  in  Umersuchung  gezogenen  Micheel

  Wagner,  von  Adelmannsfelden,
wegen  wiederhelten  Vaglrens,  Betrugs
und  Angabe  eines  falschen  Wehnorts,
auch  frecher  2ügen  vor  der  Obrigkelt,
neben  dem  Ersotze  sämtlicher  Untersuchungs-Arrest,
  und  Azungs-Kosten,
elne  achtmonatliche  Zuchthausstrafe
mit  Willkomm,  nachberige  achtmonatliche
  Rekluston  in  das  Zwangs-Arbeitsbous
  zu  Ellwangen,  und  nach  seiner
Emtlassung  Stellung  unter  pelizelliche
Aufslcht  erkannt.
An  demselben  Tage  wurde:

12.  der  dreizehnjshrige  Franz  Anton  Hofmann,

  von  Laudenbach,  Oberamits
Cralleheim,  welcher  bei  dem  Oberamtsgerlchte
  zu  Gerabronn  in  Untersuchung
gekommen  war,  wegen  gelährlicher  Körper-Verletzung,
  mehrjäbrigen  Voglrens
und  Bettelns,  neben  Bejahlung  der  sämtlichen
  Untersuchungs:  Arrest=  und  Azungsauch
  Hell-Kosten,  zu  sechemonatlicher
Zwangs  Arbellshausstrafe  mit  Willkomm
  und  Abschled,  von  je  füäafzehn
  Rulbenstreichen  verurtheilt.
An  demselben  Tage  würde:

u3.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerichte  Künzelsau

  verhandelten  Untersuchungssoche
tegen  Johann  Jakob  Krais,  von  Berlichingen,
  derselbe  wegen  wlederholten
Vaglrens,  Bettelns  und  Lägens  veor