Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Ferner haben Höchsoleselben durch Balingen, dem Pfarrer Vollmoͤller zu 
bbchste Entschließung vom :2. d. M. die 
erledlgte Pfarrel Onstmettingen, Dekanats 
Unterhambach, Dekanats Oehringen, gnädigst 
lbertragen. 
1I. Verfügungen der Departements. 
Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Bekanntmachung, in Vetreff der Prüfung derjenigen Jünglinge, welche in die Anstalt für Offigiers-- 
Zöglinge ausgenommen werden wollen. 
Den 12. März dieses Jahrs wird dle 
Prafung derjenigen jungen Leute, welche sich 
um dle Aufnahme In die Khnigliche Anstalt 
fär Offiziers-Zhglinge bewerben, vorgenom- 
men werden. 
Hlebei wird bemertt, daß die Bewerber 
1.) einen gesunden und feblerfrelen Koͤrper- 
bau haben, und solches durch oln ärztli- 
ches Zeugniß nachweisen, und 
2.) das sechzehnte Jahr wurückzelegt haben 
mässen, welches durch den Taufschein zu 
beurkunden istt 
3.) müssen sle von Hause eine jährliche Zu- 
lage von- wene 150 fl. nachwelsen 
Ihnnenz 
4.) mässen sie Über ihr bisheriges Wohl- 
verhalten und über ihr Studium die Jeug- 
nisse ihrer frühern kehrer eingeben, wobei 
bemerkt wird, daß sle in der Regel dle- 
jenigen Kenntnisse besitzen muͤssen, welche 
man von einem Juͤngling erwartet, der 
mit gutem Erfolge die achte Classe des 
obern Gymnasiums zu Stuttgart absol- 
virt hat. 
Diejenigen Juͤnglinge, welche sich diesem 
zu Folge zur Aufnahme geeignet halten, 
baben sich Montag den 11. Maͤrz diests 
Jahrs, Vormittags 9 Uhr, In der Kanziei 
des Kriege-Ministeriums in Stuttgart per- 
sonlich zu melden, wo sie binsichtlich der 
zu bestehenden Pruͤfung das Wieltere er- 
fahren werden. 
Saauttgart, den 11. Februar 1842. 
Franquemonk.
	        
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