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II. Berfügungen der Departement.
Des Departements des Innern:
Des Königl. Studlenraths.
a) Bekanntmachung, die Aufnahme in dic evangelischen Seminarien betreffend.
Seine Königliche Moajestät haben
durch allerhchste Enschließung vom 20.
September v. J. verordnet: daß vom Jahr
13:: an jährlich nur zo bls 3: Jünglinge
in elnes der niedern Seminarlen aufgenom-
men, und die Normelzahl der Promotion
erst bei deren Elntritt in das hbhere Se-
minar zu Täbingen durch Nachaufnahme
von 8 bis ro Zdglingen aus den hbberen
Lehr-Anstalten ergänzt werden soll.
Ee weren beher ven ietun elle Rosuch-
um Nachaufnahme in eines der nledern
Seminarien vergeblich seyn. Indem man
dles hlermie zur bffenilichen KenntulßH bringe,
bemerkt man bei dieser Gelegenbeit zugleich,
Daß überhaupt zur Aufnahme in die Seml-
narlen ganz gute Kenntnisse, so wle ganz
gute Sitten-Jeugnisse erfordert werden, und
diejensgen, welchen es daran fehlt, weit
besser thun werden, lleber in Zeiten eine
andere Bestimmung zu wählen, als meh-
rere Jahre hindurch sich vergebliche Hoff=
mungen und Unkosten zu machen.
Stuttgart den 11. Februar 13-:.
Süsklnd.
5b) Bekanntmachung der zum akademischen Studium häherer Wissenschaften legitimirten Jünglinge.
In Folge der im laufenden Menat vor-
genommenen Prüfung derjenigen Jünglinge,
welche die Legitimatlon zu dem akademischen
Studlum höherer Wissenschaften nachgesucht
baben, sind von den dabel erschienenen In-
dividuen wegen unzurelschender Keuninisse
14, nämlich von dem Studium der Rechts-
wissenschaft 6, von dem der Medizin ?,
von dem der Cameral-Wissenschaften 1
vor der Hand zuruͤckgewlesen, 25 aber zu
akademlschen Studien legitlmirt worden,
nämlich:
A.) Zum Studium der Rechts-Wissen-
schaft
Christeph Friedrich Cronmüller, Sehn
des Ober-Accisers und Stadt-Pflegers
in Woiblingen-
Wilhelm Gon#tftied Carl von Holz, Sohn
des Freiherrn Eberhardt Gotefried von
Holz in Alfderf.