Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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II. Berfügungen der Departement. 
Des Departements des Innern: 
Des Königl. Studlenraths. 
a) Bekanntmachung, die Aufnahme in dic evangelischen Seminarien betreffend. 
Seine Königliche Moajestät haben 
durch allerhchste Enschließung vom 20. 
September v. J. verordnet: daß vom Jahr 
13:: an jährlich nur zo bls 3: Jünglinge 
in elnes der niedern Seminarlen aufgenom- 
men, und die Normelzahl der Promotion 
erst bei deren Elntritt in das hbhere Se- 
minar zu Täbingen durch Nachaufnahme 
von 8 bis ro Zdglingen aus den hbberen 
Lehr-Anstalten ergänzt werden soll. 
Ee weren beher ven ietun elle Rosuch- 
um Nachaufnahme in eines der nledern 
Seminarien vergeblich seyn. Indem man 
dles hlermie zur bffenilichen KenntulßH bringe, 
bemerkt man bei dieser Gelegenbeit zugleich, 
Daß überhaupt zur Aufnahme in die Seml- 
narlen ganz gute Kenntnisse, so wle ganz 
gute Sitten-Jeugnisse erfordert werden, und 
diejensgen, welchen es daran fehlt, weit 
besser thun werden, lleber in Zeiten eine 
andere Bestimmung zu wählen, als meh- 
rere Jahre hindurch sich vergebliche Hoff= 
mungen und Unkosten zu machen. 
Stuttgart den 11. Februar 13-:. 
Süsklnd. 
5b) Bekanntmachung der zum akademischen Studium häherer Wissenschaften legitimirten Jünglinge. 
In Folge der im laufenden Menat vor- 
genommenen Prüfung derjenigen Jünglinge, 
welche die Legitimatlon zu dem akademischen 
Studlum höherer Wissenschaften nachgesucht 
baben, sind von den dabel erschienenen In- 
dividuen wegen unzurelschender Keuninisse 
14, nämlich von dem Studium der Rechts- 
wissenschaft 6, von dem der Medizin ?, 
von dem der Cameral-Wissenschaften 1 
vor der Hand zuruͤckgewlesen, 25 aber zu 
akademlschen Studien legitlmirt worden, 
nämlich: 
A.) Zum Studium der Rechts-Wissen- 
schaft 
Christeph Friedrich Cronmüller, Sehn 
des Ober-Accisers und Stadt-Pflegers 
in Woiblingen- 
Wilhelm Gon#tftied Carl von Holz, Sohn 
des Freiherrn Eberhardt Gotefried von 
Holz in Alfderf.
	        
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