Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

kennt der Criminal-Senat des Gerichis- 
hofs für den Schwarzwald-Kreis: daß 
1. Fidel Reger, von Dellingen, wegen 
falschen gerlchtlichen Zeugnisses, er- 
schwert durch dos Anerbleten zu dessen 
eldlicher Erhärtung, und die Bezeich, 
nung selner Angaben als gbuliche Wahr- 
helt, sodann wegen Verleltung zweier 
Mitzeugen zu Ablegung eines falschen 
Zeugnisses, zu dreimenatlicher Fe- 
stungs= Arbeitsstrafe; 
2. Johannes Diebold, von Dellingen, 
wegen Melneids, zu dreimonatlicher 
Festungs= Arbeitsstrafe, und 
17 
5. Marlane Schäzle von da, wegen 
desgleichen Vergehens, zu zweimonat- 
licher ihrer kdrperlichen Beschaffenheit 
angemessenen Zuchthausstrafe za verur- 
lbellen, die Entscheidung über den 
Kestenpunkt aber bis zur Aburtheilung 
des Haupt-Jaculpaten Joseph Schcézle 
durch die Militär, Behdrde auszusetzen, 
auch gegenwärtiges Erkenntuiß durch 
das Staats= und Regierungs-Blatt 
b#fentlich bekannt zu machen sey. 
Täbingen, den 3. December 1821. 
Bauer. 
.) Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
Kbnigl. Verordnung, die Auczeichnung der die Kösch-Anstalten leitenden Beamten betreffend. 
Um bei entstebender Feuersbrunst den- 
jenigen Beamten, welchem nach der Feuer- 
kösch -Ordnung vom 2o. Mal 1308 die 
Altung der Löcch Austalten obliegt, oor den 
übrigen auf dem Brandplatze erscheinenden 
Beamten auszuzeichnen, und der #sch- 
Wannschaft noch mehr als durch die bloße 
Dienst-Kleldung bemerklich zu machen, 
wird andurch verordnet, daß der dirlgi- 
rende Beamte jederzelt mit einer weißen 
Binde um ven linken Oberarm auf dem 
Brandplatze zu erscheinen babe. 
Stuttsart den 14. Januar 1817. 
Schmidlia.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.