Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Nro. 20. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Mittwoch den a7. März 1822. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Ver fügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Januar 1832 von den Gerichtshbfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Januar find von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
algreichs nachstebende Errenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemelnen bemerkt 
wird, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Reglierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freibeits -Strafe erkannt, oder die Dienst= Enfernung eines Staats= oder Commun--. 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal-Senat. 
Den 5. Januar wurde: von dem Criminal. Senate des Gerichts-- 
1. In der Rekurssache des Matthägs bofs zu Täbingen unterm :. August v. J. 
Schrägle, von Sulz, die gegen das wegen Verläumdung, Fälschung und an-
	        
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