Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

derer  Vergehen  wider  ihn  gefällte  (in  wegen  Miturbeberschaft  bel  elner  großen

Nro.  6.  S.  7:4  in  das  Staats=  und  Beirugshandlung  zu  fünftebe##e
Negierungs=  Blalt  vom  I.  1821  einge-  natlicher  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell
rückte)  Straf-Erkenntalß  erhobene  Be-  verurthellt.
rufung  wegen  Mangels  einer  Beschwerde  Den  15.  Januar  wurde:
unter  Verurtheilung  des  Rekurrenten  un  4.  in  der  Rekurssoche  des  Schultbelßen
die  Kosten  zweiter  Instanz  verworfen.  Melßner  zu  Schwakkach,  Oberamts
Den  1z.  Januar  wurde:  Weinsberg,  das  von  dem  Crimlnal-Se-#.
  in  der  Rekurssache  des  Substituten  Im-  nate  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  unmanuel
  Lauer,  von  Gerabronn,  das  von  term  11.  November  v.  J.  gefällte  (in
dem  Criminal-Senate  des  Gerichtshofs  Nro.  95.  S.  913  des  Staats=  und  Rezu
  Ellwangen  uneerm  F.  Juli  o.  J.  gierungs  =  Blazts  vom  Jahr  132  einwider
  denselben  gefällte  (in  Nro.  6-:.  gerückte)  Straf-Erkenutulß  abgedndert
S.  6::  des  Staats=  und  Regierungs.  und  Nekurrent  wegen  Gld-AUnter  schla-Bletes
  oom  J.#322  elngerückte)  Straf-  gung  und  Fälschung  in  Amtssachen  zu
Erkenniniß  abgeändert,  und  Rekurrent  Verdeckung  seines  Verbrechens  von  seiner
wegen  bbchst  übertriebener  und  ungchühr-  Schultheißen  =  Stelle  kassirt,  in  Beklellicher
  Verdienst-Anrechnung  bei  der  Mül-  dung  eines  dffemlichen  Amtes  für  unfäler
  Gö'schen  Eventnal  Theilung  zu  Obern-  bie  erklärt,  und  zu  oier  wochiger  Gedorf
  zu  sechswchiger  Festungs-Ar-  fängnißstrafe  verurtheilt,  auch  zugleich
rest  Strafe  und  zu  Bezahlung  der  Kosten  in  dle  Kosten  beider  Instanzen  verfällt;
beider  Instanzen  verurthellt,  der  Ersat=  5.  in  der  Rekurssache  der  Jehanne  Doropankt
  aber  ausgesetzt;  thee  Günther,  von  Frlolzhelm,  Ober-5.
  in  der  Rekurssache  des  Juden  Aaron  amts  Leonberg,  die  eingewandte  Beru-Natban,
  von  Dörzbach,  Oberamts  Kün-  fung  gegen  das  von  dem  Criminal-Sezelsan,
  das  von  dem  Criminal-Senate  nate  des  erichtehofs  zu  Eßlingen  wegen
des  Gerschtehofs  zu  Ellwangen  unterm  wiederholten  Vagirens  und  eines  Erpres-29.
  September  v.  J.  gefällte  (in  Nro.  6.  sungs  =  Versuchs  unterm  1.  Derember
S.  735  des  Stacts=  und  Neglerungs=  v.  J.  wlder  sie  gefällte  (in  Nro.  3.  S.  51
Blarts  vom  J.  1621  eingeruͤckte)  Straf-  des  Staats-  und  Regserungs-Blatts  vom

Erkenntniß  abgeändert  und  Rekurrent  Jhhr  131:  eingerückte)  Straf=  Erkennt-