Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Faͤlschung seines Wanderbuchs und Fuͤh- 
rung eines Hakenschluͤssels, neben Bezab- 
lung seiner Arrest-Azungs= und sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten, zu oiermonat- 
licher Festungs-Acbeitsstrafe verurtheilt. 
An demselben Tage wurde: 
14. In der vor dem Oberamtsgerichte Hall 
verhandelten Untersuchung gegen Sophle 
Barbara Abel, von Kesselfeld, Ober- 
amts Hall, wegen mehrjährigen Conku- 
binats, Scortatlon, Vagirens und Bruchs 
des Handgelübde, neben Bezahlung 
ihrer Arrest-Azungs= so wie der Hälfte 
der ersten, und Ersatz der sämtllchen 
Kosten der zweiten Untersuchung, eine 
fünfmonatliche Zwangs-Arbeltshaus: 
Strafe in Ellwangen erkannt; 
15. in der von dem Oberamtsgerichte Oeh- 
ringen geführten Untersuchung gegen Eoe 
NRosine Barbare Arnold, von Boler- 
bach, wegen Bruchs des Handgelübds, 
außer der ihr schon unter dem 4. Decem- 
ber v. J. zuerkannten viermonatli- 
chen Zuchthausstrafe, neben Bezahlung 
der Untersuchungs-Kosten, noch ein wei- 
terer Strafzusatz von olerzehn Tagen 
Zuchthausstrafe ausgesprochen. 
Den 36. Februar wurde: 
16. gegen den von dem Oberamtsgerichte 
Oehringen in Untersuchung gezogenen Lud- 
wig Bauer, von Eresbach, wegen el- 
nes vor Fällung des Straf-Erkenntnisses 
vom 5. Mai o. J., von dem Inkulpa- 
ten verübten kleinen, aber wiederholten 
Diebstahls, so wie wegen Betrugs, ein 
Scrafzusatz von einer einmonatlichen 
Festungsarbeit zu der gegen ihn ausge- 
sprochenen sechsmonatlichen Festungsstrafe 
erkannt. 
An demselben Tage wurde: 
17. in der vor dem Oberamtsgerichte Hei- 
denheim verhandelten Untersuchungssache, 
Jakob Dauner, von Sbhnstetten, wegen 
verübten großen Dlebstahls, mit fünf- 
monatlicher Festungsstrafe belegt; 
18. auf den Grund der vor dem Ober- 
amtsgerichte Schorndorf verhandelten Un- 
tersuchungssache: 
a)Johann Eberle, von Wilnterbach, 
wegen Famillen-Diebstahls, gefährlicher 
Drohungen gegen seinen Vater, sodann 
wegen mehrerer theils allein, theils in 
Genoseenschaft verübter Dlebstähle und 
wegen grober Lügen vor Gericht, zu einer 
sechsmonatlichen Festungsstrafe, und 
zu einer Züchtigung mit 15 Stockstrel- 
chen, und 
b) Jakob Buk von da, wegen wleder- 
holter Dlebstähle, zu viermonatli- 
cher Festungsstrafe verurtheilt. 
An demselben Tage wurde 
19. Iin der vor dem Oberamtsgerlchte Crails-
	        
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