Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Nro. 29. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
— r. 
Samstag, den 11. Mai 1822. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
I. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departemente. 
Die in dem Monat Mätz. 1822 von den Gerichtshöfsen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntmisse- 
bekreffend. 
In dem verflossenen Monatr März find von sämtlichen Gerschtshbfen des K- 
ölgreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wid, daß nur selche Urtbeile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Reglerungs. Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche# 
Freibeirs-Strafe erkannt, oder die Dlenst.-Emfernung eines Staats= oder Commun- 
Oleners verfägt wird. 
A) Obertribunal. 
J. Criminal-Senat. 
Den 2. März wurder Güppingen, das vom dem Criminal-Ser 
1. in der Rekurssache des Johann Frie- nate des Gerichtehofs zu Ulm am :2. De- 
drich Strauß, von Ottenbach, Oberamts- cember v. J. wegem unter erschwerendem
	        
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