Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

465

Mak,  von  Plattenhardt,  und  Jakob  Moͤale,
von  Mbbrinen,  Vorbekl.,  Wiederkläger,
Anten,  und  der  Koͤnigl.  Finanzkammer
zu  Ludwigsburg,  Vor'I.,  Wiederbekl.,
Atin,  Bestandgelds  -Rückstands-Forderung
  in  der  Vor=  und  Entschädigungs-Forderungen
  aus  dem  Dacht  in  der  Nachklage
  betreffend,  wurde  vermbge  Beschlusses
  vom  25.  April,  ins.  15.  Mai,  unter
Verurtheilung  der  Anten  in  die  Kosten
dleser  Instanz  das  Erkenntniß  erster  Instanz
  lediglich  bestätigt.

7.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Stadtgerichte
  Stutigart  zoischen  dem  Mezgermeister
  Schukroft  daselbst,  Anten,  und
Christine  Frledrike  Helferich  eben  daselbst,

cum  curatore,  Klägerin,  Atin,  Schuldforderung
  betreffend  wurde  vermöge  Bewegen

  Versäumung  der  NRethfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  für  verlassen
  erklärt,  und  der  Ant  in  die  Kosten
dieset  Instanz  verurtheilt.

9.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Stadtgerschte
  Stuttgart,  als  Remisstonsgerichte,
zwilchen  dem  Bäckermeister  Jakob  Autenrieth
  zu  Lurwigsburg,  Kl.,  Nachbekl.,
Anten,  und  den  Erben  des  Bäcker-Obermeisters
  Schbnleber  von  da,  Bell.,
Nachkl.,  Aten,  Abrechnungs-Streitlgkeit
betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
vom  16.  Aprll,  las.  #4.  Mal,  dle  Berufung
  wegen  versäumter  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Prozeß-Kosten
  dieser  Instanz  für  desert  erklärt.

10.  In  der  Rechts-Streltigkeit  zwischen  der

schlusses  vom  17.  April,  ins.  14.  Mal,
die  Berufung  wegen  Mangels  an  einer
Legründeten  Beschwerde  verworfen,  und

der  Ant  in  die  Prozeß-Kosten  dleser  In-4
  stanz  veruriheilt.

6.  In  der  Appellatlonsfache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Cannstadt  zolschen  Johann
Georg  Oechsle,  Weingärtaer  daselbst,
Bekl.,  Anten,  und  dem  Adlerwirth  Georg
Friedrich  Weißert  eben  daseibst,  Kl.,
Aten,  rückständige  Hauskauf-Zeeler  betreffend,
  wurde  vermge  Erkenntnisses  vom
17.  Aprll,  ins.  2.  Mai,  die  Bernfung

Ehegattin  des  Staats-Minlsters  Freilberrn
  von  Phull  zu  Stuttgart,  geb.  von
Rleppur,  Bekl.,  Imin,  und  dem  penstomirten
  Major  Frelherrn  von  Reischach  zu
Nußdorf,  Kl.,  Jaten,  Vindlkation  des
Lehens  Ober-Mdnsbelm,  jeßzt  Wieder-Einsetzung
  in  den  vorigen  Stand  gegen'
den  Verlust  des  vorbehaltenen  Beweises
betreffend,  wurde  durch  Erkenntnlß  vom  3.,
erbffnet  den  11.  Mail,  auf  Abschwbrung
des  richterlich  auferlegten  Eides  mit  angehängter
  eventueller  Emscheidung  erkannt.

11.  In  der  Appellationssche  von  dem  Ober-