Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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) Mariane Dettinger, von Hertlkosen, d) Georg Adam Friz wegen Meinelds 
Oberamts Gmünd, wegen Conkubinats, 
wiederholten Vagirens in Genossenschaft 
von Jaunern, Bettelns und Angabe 
eines falschen Namens, zu sech meo-= 
natlicher Zuchthausstrafe in Ludwigs- 
burg und dreimonatlicher Reklusion, 
verurtheilt. 
Den 210. Juni wurde: 
zum Behuf der Verhelmlichung des 
von den Inculpaten Johannes Hinter- 
kopf und Consorten verübten Verbre- 
chens, und wegen thä#licher Besörderung 
der Flucht des Coinculpaten Friedrich 
Kletit, so wie wegen eines in Gemein- 
schaft verübten Holzdiebstahls, mit fáuf- 
monatllcher Festungsstrafe belegt. 
r9. in der vor dem Oberamtsgerichte Welz- 
beim verhandelten Untersuchungssache: 
a)Georg Friedrich Herb, von der Alt- 
hütte, wegen Widersetzlichkelt gegen el- 
Am 2z. Junk wurde: 
l0. auf den Grund der von dem Oberamts= 
gerichte Gmünd geführten Untersuchung: 
a)Balthafar Brenner, von Mbgglis= 
nen Forstdlener und wegen selner durch 
Herbeirufung selner Genessen bewerkstel- 
ligten gewaltsamen Befrelung aus den 
Händen der Forst-Officlanten, so wie 
wegen in Genossenschaft verübter Wald- 
Ercesse und frecher Lügen vor Gericht, 
mit achtzehenmonatlicher Festungs- 
strafe; , 
b) Johannes Hinterkopf von da, wegen 
Theilnahme an der Wldersetzlichkeit des 
„Herb, und wegen schwerer Mißhandlung 
eines Forstdieners, so wie wegen ande- 
rer minder bedeutenden Vergehen, mit 
dreijäbriger Festungsstrafe; 
Ferner wegen glelchen Verbrechen und 
concurrirender weiterer Reate: 
(c) Friedrich Klett mit drei und ein- 
palbjähriger Festungsstrafe; endllch 
gen, Oberamts Gmünd, wegen mehre- 
rer, erster kleiner Hausdiedstähle, so 
wie wegen Calumnien, zu fünfmonat= 
licher Festungsstrafe; 
5) Ursula Brenner ven da, wegen theils 
phosflscher theils intellektueller Miturbe= 
berschaft an den von ihren Söhnen ver- 
übten Diebstählen, auch mehrfältiger 
wissentlicher Annahme gesiehlener Efeek- 
ten von ihnen, zu stebenmonatlicher 
Zuchthausstrafe; und 
c) Johann Brenner von da, wegen In 
Gemelnschaft mit seiner eben gedachten 
Mutter verübten großen ausgezeichneten 
ersten Hausdiebstahls, wegen eines Fund- 
diebstabls, so wle wegen leichtsluniger 
Annahme gestohlenen Geldes von sel- 
nem Bruder Balthasar, und wegen
	        
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