Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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bel den Amtspflegen dem Khnigl. Milltär angewiesen, seo sind 
dleselten als Mllltärgelder bei der Versendung an das Militär 
und dessen Kassen vom Porto befreit; 
b) die Geld-Sendungen an die Brandschadens-Versicherungskosse; 
c) die Geld-Sendungen an die Haupt-Verwaltung der Salinen-- 
Gefälle. 
B.) Auswärtige. 
Zufolge wirklicher Staats-Verträge oder vorläufiger Uebereinkunft der Behbrden, 
des gegenseltigen Benehmens und hergebrachten Gebrauchs 
so wie auf den Grund 
Beden. 
Balern. 
  
Seine Kbuigliche Hohelt der Großherzog und 
dle Großherzogliche Familll 
Dle wirklichen Staats-Minister und Chpefs der 
obersten Reglerungsstellen 
Der Briefwechsel in Dienst-Angelegenheiten 
zwischen den beiderseltigen Staats-Be- 
hörden und Beamunggen 
Die Ober-Post-Direktton 
Der Ober-Post-Dlrekttor 
Estafetten und Zeitungsgeldeien 
Des Kbnigs Majesttt 
Die zu der Kbhaiglichen Familie gebbrigen 
Durchlauchtigsten Herrschaften 
Die Staats= und Cabinets-Minister 
Der Kbnigl. Balerische Gesandte am Würt- 
tembergischen Hofe 
Zeben Königl. Baierische Staats-Beamte 
Sleben Khnlgl. Balerische Staats-Beamte. 
  
Beschränkung 
auf die 
Br. P. 
Br. P. 
Br. P. 
Br. P. 
Br. P. 
Br. P. 
Br. P. 
bei der fahren- 
den Post be- 
schränkt für 5 
auf den setrag 
je von 300 fl. 
und fuͤr je 
auf den Betrag 
von roo fl.
	        
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