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und Vorschlaͤge im Feche der Landwirtbschast
um er allen Volksklassen zu verbreiten und
ihren Eingang in das praktische Leben zu
beferdern. Ecs ist zu dlesem Ende in Be-
zlehung auf die Kalender für das Jahr 16255
die Einrichtung getroffen worden, deß zu dem
gewöhnlichen in Quart erschelnenden Kalen-
der von fünf Bogen noch ein Anhang von
Einem Bogen mlt landwirthscheftlichen
Belehrungen ausgegeben wird. Der Preis
der Kalender ohne diesen Anhang blelbt
wie bleher zufelge der Bekanntmachung
vom 16. Juni v. J. (Staats= und Re-
gierungs = Blatt ven 13:1 , Nro. 36)
auf fünf Kreuzer bestimm'; der Poeis
der mit landwirihschafklichen Belehrun-=
gen berelcherten Cremplarlen aber ist euf
sechs Kreuzer festgesetzt. Jeder Kalerder=
Käufer hat die freie“ Wahl zwischen den
Eremplarlen der einen und der andern Gat-
tung; übrigens wird der Kalender mit dem
Anhang von landwirthschaftlichen Beleh-
runßen hiemlt noch insbesondere denjensgen
Behorden empfohlen, welche für die An-
schafung von Kalendern auf kfentliche Ko-
sten zu forgen haben.
Bei dem gegenwärtigen Ankaß wird das
Publlkum zugleich in Kenntniß gesetzt, daß
neben dem Wand-Kalender, auf gewbhnll-
chem Popler, dessen Preis nach der obge-
dachten Bekanntmachung vom 18. Joni
v. J. auf zwei Kreuzer festgesetzt ist, ouch
ein Wand-Kalender auf Schreibpopler um
den Prels zu drel Kreuzer ausgegeben wird.
Es ist dabei übrigens den Kalender-Admo-
dlateurs zur Bedingung gemacht, doß sle
von den Wand-Kalendern zu zwei Kreuzer
einen solchen Vorrath halten müssen, daß
Jeder, welcher derglelchen zu haben wünschr,
solche segleich erhalten könne, und nicht we-
gen Mangels an Eremplarlen zu zwel Kreu-
zer, Exemplarien zu drei Kreuzer zu neh-
men genbthigt sey.
Stuttgart den 5. August 23::.
Söskind.
Dienst-Erledigungen.
Die Befbrderung des Präceptoratsamts=
Verwesers Stoll in Crailspelm auf das
Präceptorat zu Güglingen macht es noth-
wendig, das erste Präceptorat in Crallshelm
destnitio zu besetzen.
Mit der Verbindlichkeie, alle Geschäfte