Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

loldungs = Verbesserungs = Fonds gelelstet 
worden und was dleser gut hat, abgerechnet, 
und der Ueberschuß der Forderungen dessel- 
ben wird von der Staats= so wie von der 
Ober-Hofkasse in die Kasse des geistlichen 
Unterstütungs-Fends abgeliefert. Dilese 
Abrechnung und Ablleferung ist dadurch 
vereinsacht und erlelchtert, daß die Staats, 
kasse und die Ober Hofkasse die Naturalien, 
welche in dem Guthaben des Besoldungs= 
Verbesserungs-Fonds begriffen sind, jedes 
Jahr gleichfbrmig in den Etats-Preisen an 
den Unterstätzungs = Fonds bezahlt. Mi 
belden Kassen ist die Abrechnung ble Geergki 
18:1 abgeschlossen und richtig gestellt, ud 
die Berichtigung der Abrechnung für Georgil 
183: ist von dem Conststorium bereits ein- 
geleiter. 
Der Betrag der (äbrigens nicht häufig 
vorkommenden) Abzüge an den Gehalten 
solcher Stellen, welche ausschlleßend bei 
rtlichen Stiftungs-Verwaltungen besoldet 
sind, wird in Ermanglung einer Centralkasse 
für dlese, je von jeder betreffenden Stiftungs 
Verwaltung unmittelbar an die Kasse des 
geistlichen Unteistuͤtzungs. Fonds abgeliefert, 
was hier in Bezlehung auf die Naturallen 
in den jedesmaligen Verkaufs-Preisen ge- 
schleht. Der Umerstätzungs= Fonds bestrei- 
tet donn auch dle Ausgaben, wenn auf diese 
Abtüge Zulagen angewlesen werden. Dle 
controllrende Rechnung, welche der Reoisor 
des Conslstoriums über den ganzen Stand 
d'#s Besoldungs-Verbesserungs Fonds zu 
süoren hat, umfaßt übrigens auch die Ver- 
bhältnisse zu den betlichen Stiftungs-Ver- 
waltungen. 
Der evangelischen Synode wird nach ge- 
troffener neuerer Anordnung jedes Japr 
auch die Rechnung über den Besoldungs-= 
Verbesserungs -Fonds, so wie die über den 
geistlichen Unterstützungs-Fonds zur Eiosicht 
vorgelegt. 
Stuttgart den 20. August 18a2. 
Wächter. 
—· N
	        
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