loldungs = Verbesserungs = Fonds gelelstet
worden und was dleser gut hat, abgerechnet,
und der Ueberschuß der Forderungen dessel-
ben wird von der Staats= so wie von der
Ober-Hofkasse in die Kasse des geistlichen
Unterstütungs-Fends abgeliefert. Dilese
Abrechnung und Ablleferung ist dadurch
vereinsacht und erlelchtert, daß die Staats,
kasse und die Ober Hofkasse die Naturalien,
welche in dem Guthaben des Besoldungs=
Verbesserungs-Fonds begriffen sind, jedes
Jahr gleichfbrmig in den Etats-Preisen an
den Unterstätzungs = Fonds bezahlt. Mi
belden Kassen ist die Abrechnung ble Geergki
18:1 abgeschlossen und richtig gestellt, ud
die Berichtigung der Abrechnung für Georgil
183: ist von dem Conststorium bereits ein-
geleiter.
Der Betrag der (äbrigens nicht häufig
vorkommenden) Abzüge an den Gehalten
solcher Stellen, welche ausschlleßend bei
rtlichen Stiftungs-Verwaltungen besoldet
sind, wird in Ermanglung einer Centralkasse
für dlese, je von jeder betreffenden Stiftungs
Verwaltung unmittelbar an die Kasse des
geistlichen Unteistuͤtzungs. Fonds abgeliefert,
was hier in Bezlehung auf die Naturallen
in den jedesmaligen Verkaufs-Preisen ge-
schleht. Der Umerstätzungs= Fonds bestrei-
tet donn auch dle Ausgaben, wenn auf diese
Abtüge Zulagen angewlesen werden. Dle
controllrende Rechnung, welche der Reoisor
des Conslstoriums über den ganzen Stand
d'#s Besoldungs-Verbesserungs Fonds zu
süoren hat, umfaßt übrigens auch die Ver-
bhältnisse zu den betlichen Stiftungs-Ver-
waltungen.
Der evangelischen Synode wird nach ge-
troffener neuerer Anordnung jedes Japr
auch die Rechnung über den Besoldungs-=
Verbesserungs -Fonds, so wie die über den
geistlichen Unterstützungs-Fonds zur Eiosicht
vorgelegt.
Stuttgart den 20. August 18a2.
Wächter.
—· N