Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

friedens  Bruch  erschwerter  thätlicher  und
wrtlicher  Injurlen  gegen  den  ihm  vorgesetzten
  Schuttheißen  und  dessen  Ebefrau,
wegen  thátlicher  Widersetzlichkeit  gegen
die  Obrigkeit,  wegen  Fälschung  und  fortgesetdter
  Unzucht,  neben  der  Verbindlichkelt
  zu  Bezahlung  seiner  Hasft=  und  5  der
Untersachungs-Kosten  zu  fünfmonatlicher
  Festungsstrafe;

5.  Joseph  Beurer,  von  Eßllugen,  wegen
mehrmale  versuchter  Unzucht  mit  einem
unmannbaren  Mädchen,  neben  Bezahlung
  der  Untersuchungs-Kosten  zu  zwei
und  einhalbjähriger  Zuchthausstraofe;

.  auf  eine  von  dem  Oberamtsgerichte  Reckarsulm
  geführte  Untersuchung:

a)  Joseph  Klozbücher,  von  Brastelburg,
Oberamts  Reresheim,  wegen  wiederholten
  Conkubln#ats,  wlederholten  Vagktens
und  wegen  Scortation  zu  viermenat-=licher
  Festungsstrase;

b)  Frlderike  Kühlkopf,  von  Diegelsberg,
  Oberamts  Gbdppingen,  wegen
gleicher  Vergehen,  auch  wegen  Brechung
  eines  eidlicken  Hand-Gelühdes
zu  olermonatlicher  Zuchche#usstrose;

dabel  wurden  Jedem  seine  eigenen  Arrestund
  Azungs=  auch  je  dle  Hülfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zugeschieden.
Am  6.  August  wurde:
5.  dem  zu  Brackenh#eim  in  Untersuchung

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tgekommenen  Johann  Christopb  Wolf,
von  Delzisau,  Oberamts  Eßlingen,  wegen
  mehrerer  im  rechtlichen  Sbone  olerter
  Dlebstähle,  worunter  ein  großer  und
mehrere  ausgeseichnete  begriffen  sind,  sodann
  wegen  Fälschung  und  Scortation
eine  achtzehenmonatliche  Suchthaus-  .-stkafeundnachherigeEinspekkunglu
  eln
Swangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobler  Besserung,
  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  neun  Monaten  zuerkanm,  auch
ihm  die  Bezahlung  seiner  Arrest=  und
Azungs=  so  wie  der  Häisee  der  Untersuchungs-Kosten,
  und  der  Ersatz  des  Schadens
  auferlegk.
Am  13.  August  wurde:

.  der  Schreiner-Geselle  Gotthilf  Fröschle,

von  Etkingen,  wegen  im  Affekt  versuchter
  Tddtung  und  dadurch  zugefügter  lebensgefährlicher
  Verwundung  des  Fahnensattlers
  Veyhl  daselbst,  ferne  wegen  kirperlicher
  Mißhandlung  seines  Vaters,
und  wegen  Félschung,  neben  Verurtbeilung
  In  selne  Arrest-Azungs=  und  sämtliche
  Untersuchungs=  so  wie  in  die  Kurkosten
  mit  oler  jährlger  Zuchthausstrafe
belegt.  "
Am  15.  August  wurde:

l  der  Magdalene  Eberle,  von  Flein,

Oberamte  Heilbronn,  wegen  wledetholter
Scertalion,  und  wegen  Unterlassung  der