friedens Bruch erschwerter thätlicher und
wrtlicher Injurlen gegen den ihm vorgesetzten
Schuttheißen und dessen Ebefrau,
wegen thátlicher Widersetzlichkeit gegen
die Obrigkeit, wegen Fälschung und fortgesetdter
Unzucht, neben der Verbindlichkelt
zu Bezahlung seiner Hasft= und 5 der
Untersachungs-Kosten zu fünfmonatlicher
Festungsstrafe;
5. Joseph Beurer, von Eßllugen, wegen
mehrmale versuchter Unzucht mit einem
unmannbaren Mädchen, neben Bezahlung
der Untersuchungs-Kosten zu zwei
und einhalbjähriger Zuchthausstraofe;
. auf eine von dem Oberamtsgerichte Reckarsulm
geführte Untersuchung:
a) Joseph Klozbücher, von Brastelburg,
Oberamts Reresheim, wegen wiederholten
Conkubln#ats, wlederholten Vagktens
und wegen Scortation zu viermenat-=licher
Festungsstrase;
b) Frlderike Kühlkopf, von Diegelsberg,
Oberamts Gbdppingen, wegen
gleicher Vergehen, auch wegen Brechung
eines eidlicken Hand-Gelühdes
zu olermonatlicher Zuchche#usstrose;
dabel wurden Jedem seine eigenen Arrestund
Azungs= auch je dle Hülfte der Untersuchungs-Kosten
zugeschieden.
Am 6. August wurde:
5. dem zu Brackenh#eim in Untersuchung
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tgekommenen Johann Christopb Wolf,
von Delzisau, Oberamts Eßlingen, wegen
mehrerer im rechtlichen Sbone olerter
Dlebstähle, worunter ein großer und
mehrere ausgeseichnete begriffen sind, sodann
wegen Fälschung und Scortation
eine achtzehenmonatliche Suchthaus- .-stkafeundnachherigeEinspekkunglu
eln
Swangs-Arbeitshaus bis zu erprobler Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer
von neun Monaten zuerkanm, auch
ihm die Bezahlung seiner Arrest= und
Azungs= so wie der Häisee der Untersuchungs-Kosten,
und der Ersatz des Schadens
auferlegk.
Am 13. August wurde:
. der Schreiner-Geselle Gotthilf Fröschle,
von Etkingen, wegen im Affekt versuchter
Tddtung und dadurch zugefügter lebensgefährlicher
Verwundung des Fahnensattlers
Veyhl daselbst, ferne wegen kirperlicher
Mißhandlung seines Vaters,
und wegen Félschung, neben Verurtbeilung
In selne Arrest-Azungs= und sämtliche
Untersuchungs= so wie in die Kurkosten
mit oler jährlger Zuchthausstrafe
belegt. "
Am 15. August wurde:
l der Magdalene Eberle, von Flein,
Oberamte Heilbronn, wegen wledetholter
Scertalion, und wegen Unterlassung der