Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

#n 
Versehung einer dffentlichen Stelle für 
unflg erklärt, und zu einer oler- 
#jehentägizen Gefängniß#trafe, so wle 
zum Ersatz des verursachten Schadens 
und eines angemessenen Theils der Unter- 
suchungs-Kosten verurthellt. 
Den :. August ist: 
. gegen den bel dem Oberamtsgkr#chte 
Calw in Untersuchung gekommenen Buch- 
druckergeseklen Franz Paul Baumeister, 
von S.hrezheim, Baleru'schen Landge 
richts Dillingen, wegen Ehebruchs und 
mehrerer klelner Hausdiebstähle, neben 
der Verbludlichkeit zu Bezahlung selner 
Haft= und der Hälfte der aufgelaufenen 
Untersuchungs Kosten, elne selner körper- 
lichen Beschaffenhelt angemessene oler- 
monatliche Festungs-Arbeitsstrafe er- 
kannt worden. 
Den 5. August wurden verur 
theilt: 
Georg Adam Finkbeiner, von Göttel- 
fingen, Oberamts Freudenstadt, welcher 
bei dem Oberamtsgerichte Calw in Unter- 
suchung kam, wegen großen und ausge- 
zelchneten Dlebstahls und wegen einer 
welleren zwar kleinen aber ausgezeichne- 
ten Entwendung, neben der Verbindlich- 
kelt zum Ersatz des Schadens, soweit die- 
ler uscht berelts gelelstet worden K, seiner 
Haft-Ajungs-- und der sämtlichen Unter- 
741 
suchungs-Kosten, iu einer fünfmonat- 
lichen Festungs= Arbeitsstrafe; und 
4. der bei dem Oderamtsgerichte Calw in 
Untersuchung gekommene Johann Giorg 
Kien, von Wilddorf, Oberamts Nagold, 
wegen dritten Diebstahls uad Bertelns, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersatz des 
Sch#dens, soweit solcher nicht bereits ge- 
leistet worden, so wie zu Bezahlung sei- 
ner Haft= und sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten, zu einer sechsmonatlichen 
Zuchthausstrafe in Markgrbningen, nebst 
einem Willkomm von 25 Streichen, 
und zu nachheriger Einsperrung in ein 
8Spangs= Arbeltehaus bis zu erprobter 
Biserung, wenigstens aber auf die Dauer 
von drei Monaten. 
Den 9. August ist: 
5. Matthäus Schub, von Ghunlugen, 
Oberamts Tübingen, wegen wiederholten 
Vagirens und Angabe eines falschen Na-- 
mens und Wohnorts vor der Obrigkeir, 
neben der Verbindlichkelt zum Ersatz 
seiner Haft= und der Untersuchungs-Ko- 
sten, zu einer oiermonatlichen seinen 
kbrperlichen Umständen angemessenen Zucht- 
bausstrafe in Markgrbningen, und zu 
nachberiger Einschließung in ein Zwangs- 
Arbeiltshaus bie zu erprobter Befserung, 
jedoch wenigstens auf die Dauer von vier 
Monaten mit der welteren Bestimmung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.