ventar aufgenommen, letztere aber nicht
mehr vorraͤrhlg gehalten, sondern nach
Bedarf von den Kuͤfern auf Rechnung
angeschofft werden sellen, als worauf
insbesondere bel der Rechnungs-Reol-
sion zu sehen ist.
Uebrlaens hat es in Ansehung der Vor-
herbst-Verichre (Staats= und Regierungs=
Blatt von 1306. S. 110) bel den deste-
henden Verschriften sein Bewenden.
Stuttgart den :7. Oktober 1822.
Weckherlln.
Dienst= Erledigungen.
Dle erledigte Pfarrei Loffenou, Dlöcese
Wildbad, bat, außer zwei Mühlen, kein
Filial, goo Seelen, und ist mit elnem Eln-
kommen von r03= fl. nach Etats-Preisen
verbunden. Dle Bewerber haben binnen
vier Wochen ibre Biteschriften bel dem
evangelischen Conslsterium einzugeben.
Das erledigte Diakonat zu Mbckmähl,
Dibcese Neuenstadt, wird wleder besetzt wer-
den. Der Dlakon hat neben den herkbmm.
lichen klrchlichen Arbelten eines Diakens in
der Stodt, in dem eine Stunde entsernten
Fillal Bittelbronn von 200 Seelen alle
Casual-Gottesdlensie, Feiertags= und Abend=
mahls-Predigten zu halten. Dae Einkom-
men beträgt mit Einschluß der gnädigst ver-
willigten Zulage von 75 fl. in Geld 627fl.
nach Etats-Prellen. Dlie Bewerber haben
sich lnnerbalb drei Wochen bei dem evan-
gelischen Conststorium zu melden.