Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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Den 12. September wurde: 
2. Cbristlan Ebrler, von Meriazell, Ober- 
amts Oberndorf, wegen tbätlicher Wl- 
derleplichkelt gegen zwei Gensd'armen 
und Mißhandlung des einen derselben, 
neben der Verbludlichkeit zu Bezahlung 
seiner Hast= und 3 der Untersuchungs- 
Kosten, mie elner sechsmonatlichen 
Festungs-Arbeltsstrafe belegt. 
bluger Oberamts-Verband, sodann wegen 
Betrugs belm Einzug berschledener 
Zehent-Surrogat-Gelder, so wie megen 
Eigenmächtigkeit bei demselben, und end- 
lich wegen fälschlicher Beurkundung des 
Kassen-Sturzes des Gemeinde-Pflegeis 
Friesch, neben Entsetzung von seiner 
Schultheißen = Stelle und Unfäöbig= 
keits-Erklärung zu Bekleldung eincs 
bffeurlichen Amtes, #u einer fünf und 
einhalbmonatlichen Festungs= Ar- 
beitsstrafe, und 
An demselben Tage ist: 
5. auf dle von dem Oberemtsgerichte Tutt- 
lingen geführte Untersuchung: 
a) gegen Christine Oeffinger, von Tos- 
b) der vormolige Gemeinde= sleger 
Frlesch, von Kusterdingen, wegen ge- 
fährter Nebenrechnungen und mehrerer 
zu Bedeckung derselben veräbten Fäl- 
schungen, erschwert durch betrügeruche 
Verrechnung falscher Kriegskesten gegene 
über von dem Tübinger Oberamts-Ver- 
band, sodann wegen unordentlicher Kas- 
sen-Verwaltung und eines dadurch ent- 
standenen Restes von 541 fl. #3 ke., 
endlich wegen eigenmächtiger Zeignung 
von vler Wagen mit Heu aus dem Ge- 
meinde Vorrath, neben Unfäbigkeits= 
Erkläárung zu Bekleldung eines d#ffent- 
lichen Amtes zu einer fünfmonatlls 
" chen Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt, 
und jzuglelch rücksichtlich des Schodens= 
Ersatzes und der Un'ersuchungs-Kosten 
das Angemessene verfügt worden. 
singen, wegen mehrjäbrig fortgesezter 
und gewerbsmäßig getriebener, theils 
durch Genossenschaft tbeils durch Fäl- 
schungen und Mißbrauch belliger Gegen- 
stände erschwerter, grober und bedeuten- 
der Betrügereien, sodann wegen Be- 
trugs -Versuchen, Verleitung m hrerer 
Personen zur Beihälfe zu Betrügerelen, 
Medikastrireus und bartnäckigen Lügens 
und Läugnens vor Gericht, eine ihrer 
körperlichen Beschaffenbeit angemessene 
zwei und einbalbjährige Zecht- 
bausstrafe in Ludwigsburg und nachhe- 
rige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeite- 
haus bis zu erprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf die Dauer von einem 
Johr, und
	        
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