a. Mattbaͤus Loͤw,
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IV Gerichtshof fuͤr den Donau- Kreis.
1.) Criminal-Senat.
Am 2. September wurden ver-
urthellt:
1. dle bei dem Oberamtsgerichte Riedlingen
in Untersuchung gekommene Ottilie Hun-
fin ger, von Seekirch, wegen Confina-
tions = Ueberschreitung, polizelwldrigen
Herumziehens und Bettens, neben dem
Ersatze sämtlicher Kosten zur Einsperrung
in das Zwangs-Arbeltehous zu Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenlgstens aber
auf dle Dauer von sechs Monaten;
. Schuster in Owen,
Oberamts Kirchhelm, wegen Veruntreuun=
gen und Fälschungen, neben dem Kosten-
und Schadens-Ersotz zu einjähriger
Festungsstrafe;
5. Elisabethe Weber, von Zell, Oberamts
Kirchheim, wegen wiederholten Unzucht-
Vergehens, neben Tragung sämtlicher Un-
tersuchungs-Kosten zu einer ihrer Körper-
Beschaffenheit angemessenen olermonat=
lichen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg.
Am 9. September wurden ver-
urtbeilt:
4. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm in
Verhaft und Unterfuchung gekommene
Margarethe Ziegler von dort, wegen
mehrerer klelner, zum Ddeil erschwerter
*“
Familien-Diebstähle, Betrugs und an-
derer Vergehen, neben der Verbindlich-
kelt zum Ersatze des gestifteten Schadens
und unter Verfällung in die Unterfu-
chungs-Kesten zu zweimonatlicher
Zrchthausstrafe in Ludwigebure, und nach-
heriger zweimonatlicher Einse##tung
lm Zwangs-Arbeltshause zu Ulm;
auf den Grund der von dem Oberamts-
gerichte Tettnang geführten Untersuchung
a) Johann Georg Stökler, von Schlucht,
Kbnigl. Baierischen Landgerlchts Im-
menstadt, wegen mehrfacher, zum Thell
qualisicirter, großer, unter erschwerenden
Umständen und in Genossenschaft began-
gener, dessen zweiten Räckfall in dleses
Verbrechen bildender Diebstähle, wieder-
holten verbetswidrigen Betretens der
Konigl. Staaten, wegen Landstreicherei
und anderer Vergeben, neben der soli-
darischen Verbindlichkeit zum Ersotze
des gestifteten Schadens und eines an-
gemessenen Tbeils der Kosten, unter Ein-
rechnung eines Theils des erstandenen
Arrests, zu elner zweijährigen Fe-
stungs = Arbeitsstrafe, nebst derbem
Willkomm und Abschied und nach-
beriger Ausweisung aus dem Konigrelche