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Oberamts Maulbronn, wegen wiederhol-
ter, zum Theil ausgezeichneter Diebstaͤhle,
auch wegen Luͤgens vor Gericht, neben
dem Ersabe des Schadens und Bezahlung
seiner Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten zu sechsmonatlicher Festungs-
strafe
11. Barbara Benz, von Osweil, Ober-
amts Ludolgsburg, wegen Betrugs, Ehe-
bruchs, Scortation, Verläumdung und
Lügen vor Gericht, neben dem Ersatze des
Schedens, unk Bezahlung von 3 der Un-
tersuchungs-Kosten zu neunmonatli-
cher Zuchthausstrafe;
1½2. Baltas Kemmler, von Sersheimt
Oberamts Vaihingen, wegen wlederbel-
ter, schwerer, wbrtlicher und eétlicher
Injurien und gefäbrlicher Drohungen,
wlederholten Hausfriedens-Bruchs und-
versuch:er Unzucht, wiederholter Beträge-
reien und Holz-Diebstähle, boshafter El-
gemhums-Beschädigung, Brechung eines-
eidlichen Angeldbnisses, Vagirens und.
Lägen vor Gericht, neben dem Ersetze des
Schadens und Bezahlung selner Arrest-
und Azungs --, auch 14 der Untersuchungs-
Kosten zu ein jähriger Zuchthausstrafe
mit derbem Willkomm und derbem
Akschled.
Am 17. Oktober wurden verur-
tbeilt:
1½5. Georg Heinrich Frisch, Weingärtner
und Zlegler von Weiler, Oberamts Weins-
berg, wegen gewaltsomer, mittelst versuch-
ter Tödiung ausgeführter Widersetlich=
kelt gegen eine obrigkeitliche Pekfen, neben
dem Ersatze der Kur= so wle seiner Ar-
rest= Azungs= und Umersuchungs-Kosien
zu zwei und elnhalbjáhriger Fe-
stungsstrafe;
24. Johann Georg Neuffer, von Holz-
gerlingen, Oberamts Bbblingen, wegen
ausgejeichneter Diebstähle und wegen Un-
terschlagung, neben dem Ersatze des Scha-=
dens und der umersuchungs-Kosten zu
olermonatlicher Festungsstrafe;
75. Daold Lauter, von Stelnbach, Ober=
amts Eßlingen, der zu Cannstadt in Un-
tersuchung kam, wegen Erpressung, zweler
Diebstähle und Vagirens, neben dem
Ersotze der Kosten zu achtmonatlicher
Festungsstrafe;
16. der Schneidergeselle Sterhan Müller,
von Sal'bach, Oberamts Backnang, we-
gen Fälschung, in Betracht der wegen
öbulscher Vergehen von ihm bereits er-
standenen Strafe, neben Bezahlung der
Untersuchungs-Kosten zu viermonat-
licher Juchthausstcafe und nachheriger