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Reolsions-Erkenntniß.
19. In der von Amts wegen zur Revision
vorgelegten commissarisch geführten Un-
tersuchungs-Sache erkannte der Crimi-
nal-Senat des Königlichen Ober-Tri-
bunals unter dem 3. März 13825:
daß der Oberamtmann, Eberhard von
Bühler, zu Hall, wegen grober Pflicht-
verlehung durch eine fortgesoßte leicht-
sinnige und nachläßige, mit pflichtwi-
driger Nachsicht gegen die ihm unterge-
ordneten Diener, vielfältiger Ueber-
schreitung seiner amtlichen Befugnisse
und Hintansehung bestehender Vorschrif-
ten verbundene Amtsführung, vorzüg-
lich aber auch wegen gänzlich vernach-
läßigter Aufsicht auf die Casse und Rech-
nungsführung des Amtspflegers, we-
gen unrichtiger Berichts= Erstattungen,
und ungeprüfter Unterzeichnung und
Absendung mehrerer von Untergebenen
entworsenen unwahren Berichte an die
ihm vorgesetzte Vehörden, so wie wegen
injuribser Aeußerungen gegen die K.
Kreio-Regierung überhaupt un eines
ihrer Mitglieder insbesondere, von dem
Amte eines Oberamtmanns in Hall zu
entlassen, zu fernerer Bekleidung ciner
selbstüändigen Amtsstelle für unfähig
zu erklären, und zu viermonalichem
Festungs-Arrest auf Hohenasperg, so
wie zu dem Ersat eines noch zu bestim-
menden Theils der Untersuchungs-Ko-
sten und zur Zurückgabe der ungebühr-
lich bezogenen Emolumente, zu verur-
theilen und denen, welche durch die
Amtsführung des Inculpaten verletzt
worden sind, der Regreß an ihn vor dem
Civil-Richter vorzubehalten sep.
#:. Civil = Senat.
Den 3. April wurde:
. in der Ationssache von dem O.A.Ge-
richte zu' Mergentheim zwischen dem
Schutzjuden Aron Jonathan Levi, zu
Archshofen, Kl., Anten, und Jchann
Schöôller, zu Breitenbach, Bekl., Aten,
wegen Schuldforderung, die Berufung
bei dem Mangel einer gegründeten Be-
schwerde von Amts wegen verworfen,
und Ant in die Kosten verfällt;
2. in der Rechtssache ersier Instanz zwi-
schen der Stadtgemeinde Nercoheim,
Kl., und dem Herrn Fursten von Tarié,
Bekl., das Recht einer Kirchenstistung
betrefsend, die Klage angebrachtermaßen
abgewiesen.