Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

E.  .  öi  —VUNATD&NNAM,

Johann  Jakob
Schuler,  von  Backnang,  wegen  zweier

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auêgezeichneter  Diebstähle,  welche  den

dritten  Diebstahl  ausmachen,  neben  dem
Kosten=  und  Schadens-Ersatze  zu  neunmonatlicher
  Festungsstrafe  und  nachheriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  vier  Monate;
.Michael  Schweizer,  genannt  Schmid,
von  Berkheim,  O.  A.  Eßlingen,  wegen
im  Affect  und  in  einer  vermeintlichen
Nothwehr  verübter  Körper-Verlehung
und  dadurch  verschuldeter  Tödtung,  neben
  dem  Ersatze  der  Cur-Legal-Inspektions=
  und  Sebtions=  ferner  seiner  Arrest=
  und  Bertheidigungs=  auch  sämtlicher
  Untersuchungs=  Kosten  zu  dreijähriger
  Festungsstrafe.
Am  3:5.  Juni  wurden  verurtheilt:
22.  die  bei  dem  Eriminalamte  Stuttgart
in  Untersuchung  gekommene  Christiane
Friderike  Werner,  von  Münsingen,
wegen  mehrerer  ausgezeichneter  Diebstähle,
  wegen  Unterschlagung,  Entweichung
  aus  einem  Dienste,  wiederholten
Vagirens  und  frecher  Lügen  vor  Gericht,
neben  dem  Ersaße  des  gestifteten  Schadens
  und  Bezahlung  saͤmtlicher  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe;

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33.  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Backnang  geführten  Untersuchung:
a)  Johannes  Schwinger,  von  Allmersbach,
  wegen  grober,  theils  versuchter,
theils  vollendeter  Erpressungen,  auch
wegen  Hausfriedensbruchs  zu  einjähriger,


b)  Johann  Georg  Köhler  von  da,  wegen
  in  Gemeinschaft  verübter  grober
Erpressungen  und  Hausfriedensbruchs
zu  fünfmonatlicher,

c)  Andreas  Hôörer,  wegen  derselben
Vergehen,  zu  fünfmonatlicher,
d)  Jakob  Weller,  wegen  Theilnahme
an  diesen  Verbrechen  zu  viermo“

natlicher,

e)  der  Dorfschuͤß  Weller,  wegen  in
Gemeinschaft  verübter  grober  Erpreß
sung,  neben  Entsetzung  von  seinem
Dienst,  zu  viermondktlicher,

Johannes  Ackermann,  wegen  gro“
ber  Erpressumg  zu  drei=  und  einhalbmonatlicher
  Festungsstrafe.

Daneben  wurde  den  Verurtheilten  der
Ersatz  des  verursachten  Schadens  unter
folidarischer  Verbindlichkeit  auferlegt.

An  demselben  Tage  wurde:
24.  die  bei  dem  Criminalamte  Stuttgart
in  Untersuchung  gekommene  Barbara
Gillich,  von  Gerlingen,  O.  A.  Leonberg,
wegen  verbotswidriger  Entfernung  von