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Johann Jakob
Schuler, von Backnang, wegen zweier
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auêgezeichneter Diebstähle, welche den
dritten Diebstahl ausmachen, neben dem
Kosten= und Schadens-Ersatze zu neunmonatlicher
Festungsstrafe und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf vier Monate;
.Michael Schweizer, genannt Schmid,
von Berkheim, O. A. Eßlingen, wegen
im Affect und in einer vermeintlichen
Nothwehr verübter Körper-Verlehung
und dadurch verschuldeter Tödtung, neben
dem Ersatze der Cur-Legal-Inspektions=
und Sebtions= ferner seiner Arrest=
und Bertheidigungs= auch sämtlicher
Untersuchungs= Kosten zu dreijähriger
Festungsstrafe.
Am 3:5. Juni wurden verurtheilt:
22. die bei dem Eriminalamte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Christiane
Friderike Werner, von Münsingen,
wegen mehrerer ausgezeichneter Diebstähle,
wegen Unterschlagung, Entweichung
aus einem Dienste, wiederholten
Vagirens und frecher Lügen vor Gericht,
neben dem Ersaße des gestifteten Schadens
und Bezahlung saͤmtlicher Untersuchungs-Kosten
zu sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe;
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33. auf den Grund einer von dem O. A. Gerichte
Backnang geführten Untersuchung:
a) Johannes Schwinger, von Allmersbach,
wegen grober, theils versuchter,
theils vollendeter Erpressungen, auch
wegen Hausfriedensbruchs zu einjähriger,
b) Johann Georg Köhler von da, wegen
in Gemeinschaft verübter grober
Erpressungen und Hausfriedensbruchs
zu fünfmonatlicher,
c) Andreas Hôörer, wegen derselben
Vergehen, zu fünfmonatlicher,
d) Jakob Weller, wegen Theilnahme
an diesen Verbrechen zu viermo“
natlicher,
e) der Dorfschuͤß Weller, wegen in
Gemeinschaft verübter grober Erpreß
sung, neben Entsetzung von seinem
Dienst, zu viermondktlicher,
Johannes Ackermann, wegen gro“
ber Erpressumg zu drei= und einhalbmonatlicher
Festungsstrafe.
Daneben wurde den Verurtheilten der
Ersatz des verursachten Schadens unter
folidarischer Verbindlichkeit auferlegt.
An demselben Tage wurde:
24. die bei dem Criminalamte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Barbara
Gillich, von Gerlingen, O. A. Leonberg,
wegen verbotswidriger Entfernung von