Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

daß dem im Lande reisenden Auslaͤnder 
das Straßen-Geld, ohne Unterschied ob er 
mit ausländischen oder inländischen Pfer- 
den reist, abgefordert worden ist. 
Man sieht sich daher veranlaßt, lediglich 
auf das neuere Straßenbau-Abgaben-Ge- 
set . — und B. zu verweisen, welchem 
gemä# die Straßenbau-Abgabe vom aus- 
ländischen Vieh, (Pferden rc.) ohne 
Rücksscht auf die Person des Reisenden, 
immer also in dem Fall zu erheben ist, 
wenn In= oder Ausländer mit auslän- 
dischen Pferden reisen. 
Bei Retour-Reisen findet übrigens nach 
der klaren Vestimmung des §. - des Ge- 
seses nur in dem Fall eine weitere Abgabe 
Statt, wenn die ausléndischen Pferde nicht 
an dem Tage des Eintritts, oder am fol- 
genden Tag, über die nämliche Gränzstätte 
zurückbehren. 
Stuttgart den —. Januar 1325. 
Süskind. 
  
Dienst-Erledigungen. 
Durch die Pensionirung der Cameral= 
Verwalter Bilfinger und Scholl sind 
die beiden Cameralämter Urach und Pful- 
lingen, wovon jenes in der ersten, dieses 
in der zweiten Besoldungs-Klasse steht, und 
durch den Tod des Buchhalters Aigster 
ist eine normalmäßige Buchhalters-Stelle 
bei der Königl. Staatshaupt-Kasse in Er- 
ledigung gekommen. 
Am So. v. M. ist zu Eßlingen der pen- 
sionirte Hauptmann v. Stockmaper und 
am 1. d. M. zu Stungart der pensionirte 
General-Lieutenant v. Wiesenhötten 
gestorben.
	        
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