Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Kosten= und Schadens-Ersaße eine vier- 
monatliche Zuchthausstrafe zuerkannt. 
Am 33. December wurden ver- 
urtheilt: 
14. die bei dem Oberamtsgerichte Sturt-- 
gart in Untersuchung gekommene Caro= 
line Judith Heeß, von Reichenbach, 
Oberamts Göppingen, wegen wieder- 
holten Diebstahls und Betrugs, neben 
Bezahlung ihrer Arrest-, Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten zu sechsmonat= 
licher Zuchthausstrafe und nachheriger 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- 
haus bio zu erprobter Besserung, wenig- 
stens aber auf drei Monate; 
15. auf den Grund einer vom Oberamts- 
gerichte Vonberg geführten Unterfü- 
chung: 
a)Marrtin Albrecht, Zimmermann von 
Höfingen, wegen qualificirter, zum 
Theil in Genossenschaft verübter Dieb- 
stähle, wegen Begünstigung cines Fa- 
milien-Diebstahls und wegen Drohnn= 
gen, neben Bezahlung seiner Arrest- 
Azungs= und ## der Untersuchungs- 
Kosten, so wie neben dem Ersatze des 
Schadens, beziehungsweise unter soli- 
darischer Verbindlichkeit mit seinem 
haus bis zu erprobter Besserung, wenig- 
stens aber auf die Dauer von drei 
Monaten verorhheilt. 
Am 2:. December wurden ver- 
urtheilt: 
11. Christine Magdalene, Wittwe des 
Konrad Arnold, von Kirchheim, Ober- 
amts Besigheim, wegen wiederhelter, 
zum Theil aucgezeichneter Diebstähle, 
neben dem Kosten= und Schadens-Er- 
satze zu fünfmonatlicher Zuchthaus- 
strase und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf 
drei Monate; 
12. Eberhard Friederich Burkhardt, 
von Stuttgart, wegen wiederholten Va- 
girens und wegen Verunereuung, neben 
dem Ersatze des Schadens und Bezah= 
lung seiner Arrest-, Azungs= und Ur- 
tersuchungs-Kosten zu einer börperlichen 
Zchtigung mit fünfzehn Stockstrei- 
chen und zudreimonatlicher Zwangs- 
Aibeitshausstrase. 
Am 19. December wurde: 
15. der zu Stuttgart in Umeersuchung ge- 
kommenen Marie Agnes Binder, von 
Holzgerlingen, Oberamts Büöllingen, 
wegen fortgesetzter Hauêdiebstähle und 
zweier kleiner Entwendungen neben dem 
Genessen, zu fünfmonatlicher Fe- 
stungsstrafe; 
b) Johannes Reith, von Höfingen,