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seber (Aufseberinnen) den Platz ein. Während des Gottesdienstes bleibt die Kirche geschlossen.
Der Eintritt fremder Personen ist nur mit Erlaubniß des Verwalters gestattet.
5. 51.
An jedem Tage werden von den Obleuten kurze Morgen-, Tisch= und Abend-Gebete
mit vernehmlicher Stimme gesprochen.
Die Morgenstunden der Sonn= und Festtage sind zum Lesen religiöser Bücher und zu
Erlernung ver Schulaufgaben, die Nachmitkage und Abende aber in der Regel zu gemeinschaftlichen
Vorlesungen aus nützlichen, für die sittliche Besserung und Belehrung geeigneten
Büchern zu verwenden, welche nur mit Genehmigung des Strafanstalten-Collegium und
unter Billigung der Hausgeistlichen angeschafft werden dürfen.
Dem Ermessen der Verwaltung ist jedoch anheimgestellt, Gefangenen, welche sich gut
aufführen und keine Arbeitsrückstände haben, zu gestatten, Nachmittags in derjenigen Zeit,
welche nicht zur Christenlehre und zu den unter Leitung des Hausgeistlichen oder Lehrers
stattfindenden Erbauungsstunden, sowie zu Erholung im Freien zu verwenden ist, geräuschlose
Arbeiten zu verrichten, wovon der Erlös ihnen ausschließlich zufällt.
52.
Die Gefangenen sind bis zum zurückgelegten dreißigsten Jahre schulpflichtig, und erhalten,
soweit sie es nöthig baben, jeven Werktag eine Stunde Unterricht im Lesen, Schreiben,
Rechnen, in der Mllichtenlehre und biblischen Geschichte, womit auch Gedächtnißübungen verbunden
werden können, sowie im kirchlichen Gesange.
Auch älteren Gefangenen ist auf ihren Wunsch die Theilnahme zu gestatten.
In dieser Unterrichtsstunde können auch Briefe der Gefangenen geschrieben werden
(vergl. §. 13).
g. 53.
Alle Halbjahre findet in Gegenwart des Verwalters eine Schulprüfung statt. Sie.
wird von den beiden Hausgeistlichen vorgenommen, und ist über deren Ergebniß an das
Strafanstalten-Collegium Bericht zu erstatten.
5S. 54.
Bei Todesfällen wird, vor der Beerdigung oder Abführung des Leichnams, in Gegenwart
der Gefangenen des betreffenden Geschlechts, oder wenigstens der Zimmergenossen des
Verstorbenen von dem Hausgeistlichen der Confession, welcher derselbe angehörte, eine kurze
Rede gehalten oder ein Gebet gesprochen.