684 II. 1. Der Wiener Congreß.
walt nicht fügen konnte; jedoch da sie von der völligen Gleichheit Oester-
reichs und Preußens wie von einem unantastbaren Glaubenssatze aus-
gingen, so verlangten sie für das Haus Lothringen nicht jene privilegirte
Sonderstellung zurück, welche die kaiserlichen Erblande im alten Reiche
seit Jahrhunderten eingenommen hatten, sondern schlugen vor: Oesterreich
solle nur mit den Ländern westlich des Inns, Preußen nur mit den Pro-
vinzen links der Elbe in den engeren Bund eintreten, beide Mächte aber
für ihr gesammtes Gebiet eine ewige Allianz mit Deutschland schließen.
Dabei war als selbstverständlich vorausgesetzt, daß Oesterreich seine ober-
rheinischen Provinzen doch noch wieder übernehmen würde. Auch die
Schweiz und die Niederlande beabsichtigte man zu einem ewigen Bündniß
einzuladen. Tragische Ironie des Schicksals! Unmittelbar nachdem die
Märker, Pommern, Preußen und Schlesier den anderen Deutschen das
Signal gegeben hatten für den Kampf der Befreiung, dachte unser erster
Staatsmann alles Ernstes diese Kernlande des neuen Deutschlands vom
Deutschen Bunde auszuschließen. Der leitende Gedanke des Reichsritters
war die ehrliche Absicht, dem Volke der Rheinbundsstaaten landständische
Rechte und einige Sicherheit gegen den Sultanismus ihrer Fürsten zu
gewähren; Stein wußte aber, daß die Einführung einer Verfassung in den
altpreußischen Provinzen nicht einfach, in Oesterreich fast unmöglich war,
und griff daher zu dem verzweifelten Vorschlage der Inn= und Elbgrenze.)
In dies Deutschland links der Elbe und des Böhmerwaldes wollten die
preußischen Staatsmänner die Kreisverfassung des alten Reichs wieder ein-
führen, damit die unbrauchbaren Contingente der kleinsten Staaten zu leistungs-
fähigen Massen zusammengeballt würden. Daher sieben Kreise, und wo möglich
noch die Niederlande als achter burgundischer Kreis. Oesterreich und
Preußen übernehmen in je zwei Kreisen, Baiern, Hannover, Württem-
berg in je einem das Amt des Kreisobersten, die militärische Führung
und die Aufsicht über die Ausführung der Bundezsgesetze; die vormaligen
Kurfürsten von Baden und Hessen erhalten in je einem Kreise die Stelle
des zweiten Kreisobersten. Hier aber erhob sich die peinliche Frage, ob
man dem unsteten Ehrgeiz des Münchener und Stuttgarter Hofes eine
verstärkte Macht gewähren dürfe. Alle kleinen Nachbarn zitterten vor
der gewaltthätigen Ländergier des Königs Friedrich; die Hechinger Regie-
rung beschwor die preußischen Staatsmänner beweglich,*) doch ja dafür zu
sorgen, daß ihr Ländchen nicht gänzlich von württembergischem Gebiete
umschlossen würde, sondern durch badisches Land hindurch einen freien
Zugang zum Bodensee erhielte. Deshalb schlug Stein vor, dem bairischen
*) Dieser Beweggrund ergiebt sich aus den Briefen und Denkschriften des Grafen
Solms, welche neuerdings H. Baumgarten (Im neuen Reich 1879 S. 549) veröffent-
licht hat.
**) In wiederholten Eingaben des Fürsten von Hohenzollern-Hechingen an den
Staatskanzler.