176 II. 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
würdigen Monarchen, den mächtigen und sehr edlen Fürsten, Seine Kaiser—
liche Majestät Sultan Abderrhaman“ von Marokko und erboten sich, unter
Englands Vermittlung wegen einer Tributzahlung zu verhandeln. Be—
vor diese Unterhandlung zum Ziele gelangt war, zogen jedoch die fran—
zösischen Eroberer in Algier ein, erzwangen den Frieden an den Küsten
Nordafrikas und beendigten die häßlichste Episode aus der häßlichen Ge—
schichte der orientalischen Frage.
Auch den zahlreichen Beschwerden und Bitten der mediatisierten Reichs—
stände begegnete der Bundestag mit unverwüstlicher Trägheit. Schon auf
dem Wiener Kongresse hatte Preußen vorgeschlagen, den Mediatisierten
einige Kuriatstimmen am Bundestage zu gewähren, damit der schwer miß—
handelte hohe Adel sich mit der neuen Ordnung der deutschen Dinge ver—
söhnen und aus seiner unnatürlichen Sonderstellung wieder heraustreten
könne. Aber der Antrag scheiterte an der Eifersucht der rheinbündischen
Höfe. Die Bundesakte verhieß den Mediatisierten (Art. 14) eine lange
Reihe von Vorrechten in Sachen der Besteuerung, des Gerichtsstandes
usw. — Privilegien, die den modernen Vorstellungen von Staatseinheit
und Rechtsgleichheit widersprachen und also die öffentliche Meinung auch
gegen die gerechten Ansprüche der alten Reichsstände verstimmten. Uber
die Kuriatstimmen sagte der Art. 6 der Bundesakte nur, die Bundesver—
sammlung solle diese Frage bei Beratung der organischen Gesetze in Er—
wägung nehmen. Die Verheißungen des Art. 14 wurden in den größeren
Staaten, begreiflich genug, weit bereitwilliger ausgeführt als von den kleinen
Fürsten, denen die Mediatisierten als gefährliche Nebenbuhler erschienen.
In Osterreich, dem klassischen Lande der Adelsprivilegien, stand der hohe
Reichsadel von jeher in Gnaden, schon weil er vor alters immer zur kaiser—
lichen Partei gehört hatte. Auch der König von Preußen betrachtete es als
fürstliche Ehrenpflicht, das den Entthronten widerfahrene Unrecht zu sühnen
und erließ schon am 21. Juli 1815 eine Verordnung, welche weit über
die Verheißungen der Bundesakte hinausging und den Mediatisierten, fast
allzu großmütig, sehr bedeutende Vorrechte, sogar die Befreiung von allen
direkten Steuern gewährte. Peinlicher war ihre Lage in Bayern. Mont—
gelas und seine Bureaukratie konnten sich's nicht versagen, diese erlauchten
Geschlechter zuweilen das Halsband der Untertänigkeit fühlen zu lassen;
man zwang sie ihre Adelsbriefe gegen hohe Gebühren bei dem Heroldsamte
eintragen zu lassen und sprach amtlich nur noch von Herrn Waldburg, als
der Fürst von Waldburg-Zeil die Zahlung verweigerte. Immerhin besaßen
die bayrischen Standesherren noch einen leidlich festen Rechtsboden an
einer königlichen Verordnung v. J. 1807, die den Vorschriften der Bundes-
akte zum Muster gedient hatte.
In Württemberg dagegen, in Baden, Nassau und beiden Hessen nahm
der Hader kein Ende; alle diese Höfe ahnten, daß die Fürstenberg, Lei-
ningen, Löwenstein und Hohenlohe sich niemals schlichtweg als badische oder