Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

22  Berufung  —  Berufungsfrist.

Gute  komme.  XXI,  223.  Umfang  der  Sus  Ifytrost
von  Berufungen  gegen  Beweisinterlokute.
XXV,  3  XXVII,  380.  Devolution  der  —
Deren  usl  Frage  ber  Zurückweisung  an  den  vorigen
Richter.  224.  Die  devolutive  Wirkung  der  Appellation
  in  Bezug  auf  vorbehaltene  Instruktionsbeschwerden.
V,  81.  Ueber  den  Devolutiveffekt  der  Appellation
in  Bezug  auf  die  Feststellung  von  Beweisauflagen.  XXIII,
33.  Berufungsdevolutivkraft.  Reformatio  in  pesos.
„206.  Umfang  des  oberrichterlichen  Amtes,  in
anderer  Weise  abzuändern,  als  gebeten  worden.
Definitiverkenntniß,  wo  um  ein  Beweisinterlokut  zebeten
war.  XXIII,  172.  XXV,  393.  *3  ber
Appellation.  —mn  uiltes  petitum.
Devolutivwirkung  der  Berufung.  Beseitigung  *mE
Eidesauflagen  von  Amtswegen.  XXIV,  156,  325,  328,
332  Nr.  3  und  4.  Devolutiveffekt  der  *  im
Wechselprozesse.  XXVI,  173.  Berufung  und  Berufungssumme
  in  Handelssachen,  welche  den  Stadt=  und  Landgerichten
  zugewiesen  sind.  XXVII,  275,  369.  —  Berufung
  zur  dritten  Instanz,  s.  Reoist  ion.  —  Etrtrajudizialberufung
  s.  Beschwerde.

Berufungsanmeldung  ist  nicht  erforderlich  bei  der  Berufung
  gegen  den  Gerichtsbeschluß,  durch  welchen  der  Antrag
  eines  Gläubigers  auf  Konkurseröffnung  abgewiesen
wird.  „511.

Berufungsbeschwerde:  deren  Erheblichkeit  ist  allgemeines
  Erforderniß.  XXV,  410.  Die  Erheblichkeit  und
Wahrscheinlichkeit,  ein  Erforderniß  jeder  Appellationsbeschwerde.
  XXIV,  270.  Unerheblichkeit  einer  formell  zulãssigen
  Beschwerbe,  wenn  derselben  bereits  materiell  präjudizirt
  ist.  XXII,  216.  Unzulässiger  Widerspruch  einer
eventuellen  Appellationsbeschwerde  mit  der  vorangeschickten
prinzipalen.  XXV,  411.

Berufungsbitte:  deren  zulässige  Erweiterung  in  der  späteren
  Adhäsion.  304.

Berufungssormallen=  Ordnung,  in  welcher  die  einzelnen
  Berufungsformalien  zu  prüfen  sind.  XXI,
Berufungsformalien  bei  Erkenntnifsen  in  der  Awidationsinstanz.
  275.

Berufungsfrist  bei  erneuter  Insinuation.  XXII,
Berufungsfrist,  wenn  zwar  die  Post  als  3
manbatar  aufgestellt,  gleichwohl  aber  die  Zustellung  gegen
Rezepisse  vom  Gerichte  veranlaßt  wurde.  58.
Gegen  Verfügungen,  welche  dem  Hauptverfahren  angehören,
läuft  eine  14  tägige  Berufungsfrist  auch  dann  nicht,  wenn,
damit  eine  Exekutionsandrohung  verbunden  ist.  XXN