Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

Die  Landwehr-Ordnung.  227

21.  Novbr.  1815  sagte  noch  bescheidener:  „an  den  mäßigen  Umfang  des
stehenden  Heeres  schließt  sich  künftig  die  Landwehr.“  Die  Friedensstärke
des  Heeres  ward  demnach  vorläufig  auf  kaum  ein  Prozent  der  Bevölkerung
festgestellt;  sie  betrug,  mit  Einschluß  des  Armeekorps  in  Frankreich,  115,000
Mann,  nicht  mehr  als  im  Jahre  1806.  Allerdings  erhielt  die  eingestellte
Mannschaft  jetzt  in  dreijährigem  ununterbrochenem  Dienste  eine  weit  sorgfältigere
  Schulung  als  einst  in  den  letzten  Zeiten  der  alten  Heeresverfassung,
  wo  die  Beurlaubungen  so  sehr  überhand  nahmen,  daß  die  Mehrzahl
  der  Soldaten  trotz  der  zwanzigjährigen  Dienstpflicht  nur  etwa  22  Monate
unter  den  Fahnen  blieb.  Auch  die  Vereinigung  des  Heeres  in  den  Festungen
und  größeren  Städten  kam  der  Ausbildung  der  Truppen  zu  statten  und
blieb  aufrecht,  obwohl  die  verlassenen  kleinen  Garnisonen  den  Thron  mit
Bitten  bestürmten.  Aber  für  die  militärische  Erziehung  der  gesamten
wehrfähigen  Jugend  reichte  diese  schwache  Friedensarmee  mit  ihren  38
(später  44)  Infanterie-Regimentern  nicht  entfernt  aus.  Sie  konnte  ihrer
Aufgabe  um  so  weniger  genügen,  da  die  Bevölkerung  sehr  schnell  zunahm,
wie  dies  bei  kräftigen  Nationen  nach  dem  Abschluß  verheerender  Kriege
regelmäßig  geschieht.  UÜberdies  bestand  noch  ein  volles  Drittel  des  stehenden
Heeres  aus  Kapitulanten,  die  freiwillig  über  drei  Jahre  hinaus  dienten;
die  alten  Gewohnheiten  des  Berufssoldatentums  wirkten  noch  nach,  und
in  der  erwerblosen  Zeit  erschien  der  Militärdienst  vielen  als  eine  leidliche
Versorgung.  Ein  sehr  großer  Teil  der  Wehrfähigen  mußte  also  zurückgestellt
  werden,  wobei  denn  anfangs  manche  erbitternde  Willkür  mit  unterlief:
  hier  wurden  die  Überzähligen  durch  eine  gutmütige  Ersatzkommission
ganz  von  der  Dienstpflicht  entbunden,  dort  wählte  ein  Offizier,  dem  die
altpreußische  Vorliebe  für  die  langen  Kerle  noch  in  den  Gliedern  lag,  die
Mannschaften  nach  der  Größe  aus.  Endlich  führte  man  das  Losen  ein
und  ließ  die  Freigelosten  als  Landwehrrekruten  drei  Monate  lang  durch
abkommandierte  Offiziere  der  Linie  notdürftig  einüben,  um  sie  dann  der
Landwehr  zuzuweisen.

Die  Landwehr  bestand  mithin  zum  Teil  aus  alten  Soldaten,  zum
Teil  aus  wenig  geübten  Krümpern,  und  ihr  Offizierskorps,  das  noch  ganz
selbständig  neben  der  Linie  stand,  verschlechterte  sich  von  Jahr  zu  Jahr:
die  Kriegskundigen  schieden  allmählich  aus,  die  jungen  Freiwilligen  aber,
welche  nunmehr  nach  einjährigem  Dienste  und  einigen  kurzen  Ubungen
in  die  Offiziersstellen  einrückten,  zeigten  sich  zuweilen  noch  unerfahrener
als  die  Mannschaft  selbst.  Das  einzige  verbindende  Glied  zwischen  der  Linie
und  der  Landwehr  bildeten  die  den  kommandierenden  Generalen  der  Linie
untergeordneten  Landwehrinspekteure,  je  einer  in  jedem  Regierungsbezirk.
Der  König  tat  das  Seine  um  das  militärische  Selbstgefühl  der  Landwehr
  zu  heben;  er  verlieh  ihr  Fahnen,  bildete  eine  Gardelandwehr,  ernannte
  die  königlichen  Prinzen  zu  Chefs  der  Gardelandwehr-Schwadronen.
Die  Generale  gewöhnten  sich  die  Landwehr  nach  den  Ubungen  mit  reichen

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