Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Aufhebung des badischen Preßgesetzes. 281 
mann, der einst bei der Begründung des Großherzogtums und seiner 
Verfassung so erfolgreich mitgewirkt hatte. Der kräftige alte Herr, dessen 
Verfassungstreue außer Zweifel stand, war über Rottecks Reden empört; 
er fand, daß der vielgerühmte „unvergeßliche und unübertreffliche Landtag“ 
seine Rechte frevelhaft mißbraucht habe, und versicherte dem preußischen 
Gesandten, zu Ancillons lebhafter Genugtuung: „ich werde nicht ruhen. 
bis der Zügellosigkeit Grenzen gesetzt sind.“) 
Nur zu der vollständigen Aufhebung des Preßgesetzes mochte der 
Großherzog sich nicht entschließen. Eine so herrische Zumutung war bis- 
her noch keinem Bundesfürsten gestellt worden; zudem fürchtete Leopold, 
wenn er gehorche, sich das Vertrauen seines Volkes zu verscherzen. Er 
schwankte lange. Die badischen Liberalen erzählten einander zuversichtlich, 
daß er in seiner Not den französischen Nachbar heimlich um Hilfe ge- 
beten habe, und — so gründlich war hier das nationale Selbstgefühl 
zerstört — sie rechneten ihm dies Hilfegesuch zur Ehre an. In Wahrheit 
hat der patriotische Fürst an solchen Landesverrat nie gedacht. Am 
Bundestage aber ließ er seine Ansicht mehrere Monate hindurch hart- 
näckig verteidigen. Blittersdorff, der im Grunde des Herzens das liberale 
Gesetz selber verwünschte, mußte alle seine sophistischen Künste aufbieten, um 
immer wieder zu beweisen: Baden erkenne das Bundespreßgesetz, das die 
Zensur vorschrieb, als rechtsverbindlich an und sei gleichwohl befugt, durch 
sein eigenes Preßgesetz die Zensur aufzuheben.*) Kein einziger der Bundes- 
gesandten stimmte dem Badener bei. Das formale Recht war zu klar, 
und als der Bundestag auf seiner Forderung beharrte, mußte die Karls- 
ruher Regierung endlich am 28. Juli die Zensur wieder einführen. Schlag 
auf Schlag folgten nun die Unterdrückung der vom Bundestage bereits 
verbotenen liberalen Blätter und zahlreiche Untersuchungen gegen die 
Redner der Volksversammlungen. Noch nicht zufrieden mit alledem, ver- 
langte der Bundestag im September auch die Bestrafung der akademischen 
Lehrer, welche den unterdrückten „Freisinnigen“ herausgegeben hatten. 
In Freiburg wurden die Sechs Artikel mit unbeschreiblicher Ent- 
rüstung aufgenommen. Rotteck legte ihnen einen verbrecherischen Sinn 
unter, den sie durchaus nicht hatten; er veranstaltete sofort eine Adresse 
dawider und sagte mit bitterem Hohne: diese Bundesbeschlüsse vom 
28. Juni würden für alle wohlgesinnten Bürger ein unendlich wirksameres 
Vereinigungszeichen bilden als die geächteten drei Farben. In dem Fana- 
tismus seines Vernunftrechts war er bereits so weit gelangt, daß er in 
Europa nur noch die zwei Völker der Freien und der Knechte bemerken 
wollte; „fast alle die alten, meist nur noch bei der gedankenlosen Masse 
  
*) Otterstedts Berichte, 26. Mai, 21. Juni; Ancillon, Weisung an Otterstedt, 
10. Juni 1832. 
**) Naglers Berichte, 23. Mai 1832 ff.
	        
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