Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

316  IV.  5.  Wiederbefestigung  der  alten  Gewalten.

verwahrte  auf  der  Londoner  Konferenz  oft  und  nachdrücklich  die  Rechte
des  Bundes.  Nach  Wien  schrieb  Bernstorff:  „Der  Bund  würde  entehrt
sein  und  sich  darein  ergeben  müssen,  in  Zukunft  kein  Leben  und  keine
politische  Tätigkeit  mehr  zu  haben,  wenn  er  es  unterlassen  wollte,  bei
dieser  wichtigen  Gelegenheit  seine  ebenso  klare  als  förmliche  Pflicht  zu
erfüllen.“  Zur  selben  Zeit  (November  1830)  erhielt  Bülow  in  London
die  bestimmte  Weisung:  „Die  Verhältnisse  des  Großherzogtums  und  der
Festung  Luxemburg  zu  dem  Deutschen  Bunde  sind  unwiderruflich  fest—
zuhalten.  Jede  versuchte  gewaltsame  Veränderung  in  diesem  Betreff  wird
als  ein  Eingriff  in  die  Rechte  des  Bundes  und  in  die  durch  die  Über—
einstimmung  von  Europa  geheiligten  Verträge  anzusehen  sein.“*)  Doch
über  das  bescheidene  Maß  dieser  selbstverständlichen  Forderungen  ging
auch  die  preußische  Politik  nicht  hinaus.  Nur  gewaltsame  Veränderungen
des  Bundesgebiets  dachte  sie  nicht  zu  dulden.  Fand  sich  indessen  ein
friedliches  Mittel,  um  ohne  Schmälerung  des  Bundesgebiets  und  mit
Zustimmung  aller  Berechtigten  den  leidigen  Handel  aus  der  Welt  zu
schaffen,  dann  wollte  König  Friedrich  Wilhelm,  friedfertig  wie  er  war,
nichts  dawider  einwenden;  und  ein  solcher  Ausweg  ward  ihm  jetzt  un—
erwartet  durch  seinen  niederländischen  Schwager  selbst  gewiesen.

Der  König-Großherzog  trug  sich  noch  eine  Zeitlang  mit  der  Hoffnung,
sein  deutsches  Bundesland  durch  Waffengewalt  zurückzugewinnen.  Er
sendete  im  März  1831  den  tapferen  Herzog  Bernhard  von  Weimar  in  die
Festung  Luxemburg,  um  von  dort  aus  einen  royalistischen  Kreuzzug  zu
versuchen.  Der  Plan  ward  rasch  wieder  aufgegeben,  weil  das  ganze  Großherzogtum
  sich  schon  in  den  Händen  der  Aufständischen  befand.  Nachher
unternahm  König  Wilhelm,  den  Bund  zu  einer  Kriegserklärung  gegen
Belgien  zu  bewegen;  auch  dies  blieb  vergeblich,  da  die  Exekution  bereits
beschlossen  war.  Mittlerweile  hatte  sich  die  Londoner  Konferenz  längst  über
den  Grundsatz  der  Teilung  des  niederländischen  Gesamtstaats  geeinigt.
Die  holländischen  Bevollmächtigten  begannen  selbst  zu  fühlen,  daß  sie  an
dieser  vollendeten  Tatsache  nichts  mehr  ändern  konnten,  und  versuchten  nur
noch,  ihrem  Lande  eine  möglichst  günstige  Grenze  zu  gewinnen.  Die  alte
Grenze  von  1790,  welche  dem  Teilungsplane  zur  Richtschnur  diente,
war  in  den  limburgischen  Maaslanden  sehr  unvorteilhaft  für  Holland;
dort  lagen  Venlo,  Roermonde  und  andere  altholländische  Plätze  rings  von
belgischem  Gebiete  umgeben.  Daher  erklärten  die  holländischen  Unter—
händler  dem  preußischen  Gesandten  vertraulich,  ihr  König  sei  geneigt,  die
Westhälfte  von  Luxemburg  an  Belgien  auszuliefern,  wenn  Belgien  dafür
das  rechte  Ufer  der  Maas  und  die  Nordspitze  der  Provinz  Limburg  an
Holland  und  den  Deutschen  Bund  abträte.  Sobald  dieser  Vorschlag  der
Londoner  Konferenz  bekannt  wurde,  fand  er  sofort  allgemeine  Zustimmung,

 

*)  Bernstorff,  Weisung  an  Maltzahn,  1.  Nov.,  an  Bülow,  4.  Nov.  1830.