316 IV. 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
verwahrte auf der Londoner Konferenz oft und nachdrücklich die Rechte
des Bundes. Nach Wien schrieb Bernstorff: „Der Bund würde entehrt
sein und sich darein ergeben müssen, in Zukunft kein Leben und keine
politische Tätigkeit mehr zu haben, wenn er es unterlassen wollte, bei
dieser wichtigen Gelegenheit seine ebenso klare als förmliche Pflicht zu
erfüllen.“ Zur selben Zeit (November 1830) erhielt Bülow in London
die bestimmte Weisung: „Die Verhältnisse des Großherzogtums und der
Festung Luxemburg zu dem Deutschen Bunde sind unwiderruflich fest—
zuhalten. Jede versuchte gewaltsame Veränderung in diesem Betreff wird
als ein Eingriff in die Rechte des Bundes und in die durch die Über—
einstimmung von Europa geheiligten Verträge anzusehen sein.“*) Doch
über das bescheidene Maß dieser selbstverständlichen Forderungen ging
auch die preußische Politik nicht hinaus. Nur gewaltsame Veränderungen
des Bundesgebiets dachte sie nicht zu dulden. Fand sich indessen ein
friedliches Mittel, um ohne Schmälerung des Bundesgebiets und mit
Zustimmung aller Berechtigten den leidigen Handel aus der Welt zu
schaffen, dann wollte König Friedrich Wilhelm, friedfertig wie er war,
nichts dawider einwenden; und ein solcher Ausweg ward ihm jetzt un—
erwartet durch seinen niederländischen Schwager selbst gewiesen.
Der König-Großherzog trug sich noch eine Zeitlang mit der Hoffnung,
sein deutsches Bundesland durch Waffengewalt zurückzugewinnen. Er
sendete im März 1831 den tapferen Herzog Bernhard von Weimar in die
Festung Luxemburg, um von dort aus einen royalistischen Kreuzzug zu
versuchen. Der Plan ward rasch wieder aufgegeben, weil das ganze Großherzogtum
sich schon in den Händen der Aufständischen befand. Nachher
unternahm König Wilhelm, den Bund zu einer Kriegserklärung gegen
Belgien zu bewegen; auch dies blieb vergeblich, da die Exekution bereits
beschlossen war. Mittlerweile hatte sich die Londoner Konferenz längst über
den Grundsatz der Teilung des niederländischen Gesamtstaats geeinigt.
Die holländischen Bevollmächtigten begannen selbst zu fühlen, daß sie an
dieser vollendeten Tatsache nichts mehr ändern konnten, und versuchten nur
noch, ihrem Lande eine möglichst günstige Grenze zu gewinnen. Die alte
Grenze von 1790, welche dem Teilungsplane zur Richtschnur diente,
war in den limburgischen Maaslanden sehr unvorteilhaft für Holland;
dort lagen Venlo, Roermonde und andere altholländische Plätze rings von
belgischem Gebiete umgeben. Daher erklärten die holländischen Unter—
händler dem preußischen Gesandten vertraulich, ihr König sei geneigt, die
Westhälfte von Luxemburg an Belgien auszuliefern, wenn Belgien dafür
das rechte Ufer der Maas und die Nordspitze der Provinz Limburg an
Holland und den Deutschen Bund abträte. Sobald dieser Vorschlag der
Londoner Konferenz bekannt wurde, fand er sofort allgemeine Zustimmung,
*) Bernstorff, Weisung an Maltzahn, 1. Nov., an Bülow, 4. Nov. 1830.