§. 36. Die Hexenprozesse, ein schwarzer Fleck in der Geschichte. 107
Geislingen trieb Beindreherei, Gmünd Bijouterie. In Metzingen wurde
eine Pulverfabrik, im Forbachthal das Etlsenbergwerk Christophsthal errichtet.
Allenthalben in Württemberg blühten Handel, Gewerbe und Lanrwirth-
schaft. Zugleich nahmen Ueppigkelt und Verschwendung in schreckener-
regender Weise zu. Die Höfe giengen im Lurus voran. Herzog Friedrich trug
bei einem Feste ein Kleid mit 600 Diamanten besetzt. Frankreich, Spanien und
Itallen gaben die Moden an. Die Frauen trugen sammtene Hütlein und aufge-
sträubte Haare, die der Hofprediger Lukas Osiander mit einem „Säuhag“ ver-
gleicht 1). Die Männer trugen Degen und Dolche. Bei Vornehmen, Geist-
lichen, allen ehrbaren Leuten durfte der Bart nicht fehlen.
8. 36.
Die Hekenprozesse, „ein schwarzer Fleck in der Geschichte.“
„Wehe den Fürsten! Was ist das für
eine Blindbeit Deutschlands? Und solche
Doktores fragen die Fürsten um Rath
und solcher Leute Stolz und Unwissenbeit
muß das gemeine Wesen ertragen!“
Friedrich von Spee.
Der Glauben an Hererei und Zauberel, der im 15. Juhrhundert auf ein-
mal auftauchte, bestand vorzüglich in der Annahme der Möglichkeit einer näheren
Verbindung der Menschen mit bösen Gelstern, mit deren Hilfe man etwas Ueber-
natürliches bewerkstelligen könne. Noch im Jahre 1310 wurde der Glaube, daß
es Heren gebe, von der Kirchenversammlung zu Trier verdammt und die nächt-
liche Hexrenfahrt als bloße Einbildung bezeichnet. Plötzlich aber brachte eine
Bulle des Papstes Innocenz VIII. (1484) die förmliche Einführung
des Herengerichts. Zur Bestrafung der Heren wurde die Inquisition ange-
wiesen. Der gräßlichste Aberglauben war auch weltlichen Fürsten ein bequemes
Mittel, mißliebige Personen aus dem Wege zu schaffen, indem man sie des Bundes
mit dem Teufel anklagte. Die Ketzer= und Herenrichter, Krämer, Sprenger
und Gremper arbeiteten eine förmliche Herengerichtsordnung unter dem
Namen „Malleus maleficarum“ (Herenhammer) aus. Darin suchen sich Un-
wissenheit, Unsitrlichkeit und Grausamkeit gegenseitig den Rang abzulaufen. Das
Buch erhielt von der Universität Köln, sowie durch kaiserliches Dekret von 1486
die höhere Bestätigung Jetzt war der Habgler der Richter kein Einhalt mehr zu
thun. Aus Neid und Haß wurden die Unschuldigsten angeklagt, die dann ihres
Lebens und Gutes beraubt wurden.
Man glaubte, daß Weiber, die mit dem Teufel einen Bund geschlossen
hätten, im Stande seien, böses Wetter zu machen, fremden Kühen die Milch zu
entziehen, fremdes Getrelde durch die Luft zu entführen, durch den Blick Mensch
und Vieh zu tödten oder krank zu machen, unnatürlich Liebe oder Haß zu er-
wecken. Sobald dieser Wahn um sich griff, schrieb man die meisten Uebel, Miß-
wachs, Hagel, Krankheit, Diebstahl u. s. w., den Heren zu und verdächtigte
1) Die Bürger hatten Sammt, Seide, Atlas, kostbare Pelze, Silber, Barete
mit Straußfedern, ihre Frauen und Töchter trugen goldene und silberne Kröße, Schleier
mit breiten goldenen Leisten, Haarbänder mit silbernen Spangen und Perlen. Herzog
Christoph mußte den Dorfbewohnern verbieten, ausländische Tücher, Gold, Silber, Seide,
Perlen u. s. w. zu tragen.