Full text: Die Geschichte Württembergs.

136 III. Württemberg als Herzogthum. 
zensgüte und Milde, und suchte durch Einschränkung seines Haushalts und kluge 
Mäßigung die tiefen Wunden selnes Landes zu heilen. Es gelang ihm auch, 
trotz der großen Finanzverwirrung nach dem Kriege, sein Land durch den Ankauf 
mehrerer beträchtlichen Orte zu vergrößern. In seiner treuen Sorge für das 
Wohl seines Landes wurde er von mehreren tüchtigen Räthen, namentlich von 
Nikolaus Myler, Georg Wilhelm Bidembach und Daniel Imlin 
redlich unterstützt. 
Um den zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen, berief Eberhard auf den 
1. Mai 1651 einen Landtag zusammen; die Zinsen der Kammerschulden beliefen 
sich auf 300,000 fl. Die Landstände wollten wie gewöhnlich wenig bezahlen, 
verstanden sich aber doch endlich unter der Bedingung, daß der Herzog „ihren 
guten Willen nicht mißbrauche“, zur Uebernahme von 3 Millionen Gulden Schul- 
den und einem Beitrag von 40,000 fl. zur Einlösung der herzoglichen Juwelen. 
Die Staatsgläubiger bekamen nur herabgesetzte Zinse und statt des Geldes Gü- 
terstücke. Die während des Kriegs verfallenen Zinse verloren sie ganz. Die 
Gemeinden mußten ihre Schulden an den Staat erst von 1656 an voll verzinsen 
und dazu die Hälfte eines der vom Jahr 1650 an verfallenen Zinse einzahlen. 
So kam nach und nach wieder einige Ordnung in das Staatswesen. Dem Her- 
zog wollten aber die verwilligten Gelder nie ganz genügen; hauptsächlich hatte 
er immer wieder Geld zur Aufstellung von geworbenen Truppen nöthig, und 
da das Kirchengut sich noch nicht recht erholt hatte, mußte die Landschaft auch 
noch den auf dasselbe fallenden Betrag übernehmen. Selten verweigerten die 
Landstände die Genehmigung neuer Gelder; im Jahr 1666 erklärten sie, als 
Eberhard einen Beltrag zur Herstellung einer der Landesfestungen forderte, „daß 
ste hiezu nicht verbunden seien, es ihnen auch an den erforderlichen Mitteln fehle." 
Zuweilen kam es aber auch zwischen dem Herzog und den Landständen zu scharfen 
Erklärungen, bei denen größere Widerwärtigkeiten nur durch die Friedliebe Eber- 
hards vermieden wurden 1). 
Das eigentliche Werk der Wiederaufbauung Württembergs, 
das unendlich viel Geduld, Ausdauer und Einsicht erforderte, vollbrachten die 
schon oben genannten treuen Räthe Eberhards. Im Jahr 1652 wurden 
Verordnungen für die Universität Tübingen, über ihre Verwaltung, 
sowie über die Pflichten ihrer Lehrer gegeben. In demselben Jahr erschien eine 
Revision des Steuerwesens. Eines der wichtigsten Gesetze ist das Ge- 
neralreskript (1663), das in 83 Abschnitten von den Verrichtungen der 
geistlichen und weltlichen Beamten handelt. „Beit diesen waren Trägheit, Ge- 
wissenlosigkeit, Ammaßung, Ueberschreitung ihrer Amtsgewalt und Ungehorsam 
gegen die fürstlichen Verordnungen herrschende Fehler." Die Kanzleiord- 
nung (1663) verpflichtete die Beamten, „in allen Sachen, den Rechten, der 
Ehrbarkeit und Billigkeit, insonderheit den württembergischen Landrechten und 
Ordnungen gemäß Bescheid zu geben.“ Eine Landesvertheidigung wurde 
1) So lesen wir in einer Endresolution vom Jahr 1660: „Obwobl Ihro Fürst- 
liche Durchlaucht in gnädiger Zuversicht gestanden, die Landschaft würde sich nicht allein 
ratione des Geldbeitrags etwas mehr angreifen, son dern auch die übrigen Propositions- 
wuntte! in etwas mehr erwägen u. s. w., so wallen Sie sich doch mit dem Bewilligten 
contentiren.“
	        
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