1457
bis
1482.
1464.
52 II. Württemberg als Grasschaft.
des Geschäftsganges und besonders die Betheiligung der Landschaft an dem Leon-
berger Landtag. Schon früher finden wir, daß die Städte Verträge, welche von
den Grafen abgeschlossen wurden, mitsiegelten, oder daß sie manchen Gesetzen
ihre Zustimmung verweigerten. Es mußte deßhalb sowohl dem Pfalzgrafen
Friedrich, als dem Grafen Ulrich daran gelegen sein, in diesem Streit und seiner
Entscheidung die Städte zu gewinnen. So führten sie denn auch in Leonberg
eine entscheidende Stimme zu Gunsten Ulrichs und legten dadurch den Grund zu
den Verfassungsformen, die uns bis heute unsere Rechte und Freiheiten ge-
wahrt haben. 2½
8. 22.
ie Grafen Alrich V. und SEberhard V. Der Münsinger Vertrag.
Die Grafen A ffersar2 *r get Vertrag
„Per aspera ad astra.“
Dieser Ausgleich in Leonberg war jedoch durchaus nicht geeignet, den
Pfalzgrafen zufrieden zu stellen. Vlelmehr begannen die Fehden auf's neue. Meh-
rere Vermittlungsversuche waren vergeblich. Zwar hatte Eberhard, der im Jahr
1459 für volljährig erklärt worden war und nun selbständig die Regierung an-
getreten hatte, beide Theile versöhnt, aber vom Kaiser und Papst dazu aufgefordert,
unternahm Ulrich in Verbindung mit dem Markgrafen Karl von Baden
und dem Bischof Johann von Metz einen Zug gegen den Pfalzgrafen
(1462). Mit 8000 Reitern und Fußsoldaten machten sie einen Einfall in die
Pfalz und verwüsteten die Gegend um Heidelberg. Zuletzt wurden sie so über-
müthig, daß sie das Fußvolk zurückließen und nur mit 700 Mann zu Roß vor-
rückten. Aber bei Seckenheim wurden sie plötzlich von Friedrich überfallen,
nach tapferer Gegenwehr vollständig geschlagen und der Metzer Bischof und Ulrich
wurden gefangen. Auf die Nachricht hievon lief das Fußvolk auseinander. Der
Herzog von Bayern aber, des Pfalzgrafen Bundesgenosse, fiel über Eberhard
her und schlug ihn bei Heidenheim und Giengen. — Der böse Pfälzer Fritz be-
handelte seine Gefangenen sehr streng und ließ sie erst nach beinahe einjähriger
Haft gegen hohes Lösegelv wieder los. Ulrich mußte 100,000 fl. bezahlen und
Botwar und Waiblingen dafür verpfänden. Außerdem mußte er versprechen,
nie mehr feindlich gegen Friedrich aufzutreten und zu dessen Aussöhnung mit dem
Papst beizutragen. Gelänge diese nicht, so müsse er noch weitere 10,000 fl. be-
zahlen. — So waren zu den alten Schulden noch eine für jene Zeit sehr große
Schuldensumme hinzugekommen. Und dg Eberhard V. in seinem Lande durch
leichtsinniges Leben auch viel Geld brauchte, so sahen sich beide Grafen genöthigt,
die Abgeordneten ihrer Länder einzuberufen (1464). Dies ist
das erste Mal, daß auf einem gemeinschaftlichen Landtag in
Württemberg über eine außerordentliche Steuer verhandelt
wurde. Dile Landschaft versprach, die Schulden in vier Jahren auf fünf Zieler
abzuzahlen, und zwar sollten die Städte und Aemter selbst das Recht haben, die
Steuern umzulegen und einzuzilehen.
Zu allen dlesen Sorgen kam für Ulrich noch viel Hauskreuz, namentlich
mit seinen beiden Söhnen Eberhard und Heinrich. Dieser sollte, damit eine
neue Theilung vermieden werde, zu Gunsten des älteren Bruders ganz auf die
Herrschaft verzichten. Deßhalb wurde er zum geistlichen Stande bestimmt und
nach Frankreich und Italien geschickt. Nachher begleitete er die Stelle eines Dom-