8. 27. Herzog Ulrich. Der Anfang seiner Regierungszeit. 69
ein Fuͤrst seines Volkes zu sein. So kam er gar nicht vom Hof weg und kannte
das Ausland nur vom Hörensagen. Sogar körperliche Uebungen wurden ver-
säumt und erst später von Ulrich tüchtig nachgeholt. Er legte seine lateinischen
Bücher auf die Seite und belustigte sich mit Reiten und Jagen; ein paar gewal-
tige Jagdhunde waren seine beständigen Begletter.
Die Vormundschaftsräthe sorgten nach Kräften für des Landes Wohl und
schloßen zu dessen Sicherheit Bündnisse mit Baden, Brandenburg und
Mainz, sowie mit dem Schwäbischen Bunde. Ste wollten es aber noch
befser machen und den Kaiser dem Land und dem jungen Herzog geneigt machen,
indem sie diesen mit der siebenjährigen Sabina, Tochter des Herzogs Alb-
recht von Bayern und Nichte des Kaisers, verlobten 1). Dies sollte die
Quelle vielen Uebels werden. Daran war es aber nicht genug. Bald wurde
dem wilden Herzog die Vormundschaft lästig. Da er wegen seiner weiteren Aus-
bildung am kalserlichen Hoflager verweilte, setzte er es mit Hilfe seines Schwie-
gervaters durch, daß der Kaiser den württembergischen Reglerungsräthen den Be-
fehl der Uebergabe der Herrschaft an Ulrich ertheilte. Zwar stellten die Räthe dem
Kaiser vor, daß nach dem Vertrag Eberhards I. vom Jahr 1492 die württem-
bergischen Fürsten erst im zwanzigsten Jahre mündig sein sollten. Es war ver-
geblich. Die Landschaft mußte einberufen werden. Diese glaubte sich durch den
kaiserlichen Befehl von ihrem auf den Eßlinger Vertrag geleisteten Eid ent-
bunden; der sechzehnjährige Herzog Ulrich wurde vom Volke freudig begrüßt.
Bald zeigte sich dem feurigen Jüngling eine Gelegenheit, sich seinem
Schwiegervater und dem Kalser dankbar zu zeigen. Herzog Georg der
Reiche von Bayern war gestorben. Da er zu seinen beiden Vettern, Alb-
recht und Wolfgang von Bayern, feindllch gestanden war, so hatte er
seine Länderelen nicht diesen, wie es im Hausvertrage bestimmt war, sondern seinem
Tochtermann Ruprecht von der Pfalz erblich hinterlassen. Aber den Her-
zogen von Bayern wurde auf ihre Protestation gegen das Testament vom Kaiser
dle Erbschaft zugesprochen. Ruprecht fügte sich dem kaiserlichen Spruch nicht;
so entstand der pfälzisch-bayerische Krieg (1504). Die Uebermacht war
auf Seite Albrechts von Bayern, mit dem sich Herzog Ulrich, Landgraf Wilhelm
von Hessen, Markgraf Friedrich von Brandenburg und der Schwäbische Bund
vereinigt hatten. Der Pfalzgraf war in die Reichsacht erklärt worden. Ulrich
zog rasch mit 22,000 Mann ins Feld und eroberte das Kloster Maulbronn,
das an Reichthum einem Bischofssitze glich, Besigheim, Neuenstadt,
Weinsberg, Löwenstein, Widdern, Möckmühl, Gochsheim und
Großgartach. Der Tod Ruprechts und seiner Gemahlln machten dem Krieg
schnell ein Ende. Die kriegführenden Parteien vereinigten sich in dem RKölner
Frieden (1505). Ulrich erhielt alle seine Eroberungen, so daß in wenigen
Monaten mehr gewonnen worden war, als einst Ulrich der Vielgeliebte an die
Pfalz verloren hatte. Für seine Belhilfe erhlelt der Herzog von seinem Schwie-
gervater die Stadt Heidenheim und drei im Brenzthal gelegene Klöster.
Nach dieser glänzenden Erwerbung schloß Ulrich Verträge zu Schutz
1) Ulrich hatte Neigung zu der brandenburgischen Prinzessin Elisabeth, die in
Nürtingen bei der Witwe Eberhards II. lebte. Oft ritt er von Stuttgart hinüber mit
seinem Trompeter und ließ ihr unter ihrem Fenster ein Stücklein aufspielen.