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einen neuen deutschen König zu wählen. So kamen die drei geistlichen
Kurfürsten, Johann von Böhmen und der Herzog Rudolf von Sachsen-
Wittenberg zu Rense, am 11. Juli 1346 zu ammen, am selben Platze,
wo vor acht Jahren so männliche Beschlüsse gegen den Papst gefaßt
worden waren, und wählten nunmehr auf Geheiß des Papstes in der
Person Karls von Mähren einen Gegenkönig. Aber abgesehen davon,
daß der Pfälzer und der Brandenburger der Wahl natürlich ihre Zu-
stimmung versagten, und daß Friedrich von Meißen-Thüringen an
der Sache Ludwigs festhielt, waren namentlich die rheinischen und
oberdeutschen Reichsstädte mit nichten geneigt, ein neues Pfaffenkönig=
tum anzuerkennen. Nachdem Karl von Mähren vergeblich gesucht
hatte, am Rheine sich eine Stellung zu gründen, meinte er in Frank-
reich Unterstützung zu finden und zog darum mit seinem erblindeten Vater
Johann Philipp VI. gegen Eduard III. von England zu Hilfe; aber die
Schlacht von Crécy am 26. August 1346 strich den französischen König
aus der Reihe der wertvollen Bundesgenossen. Karls Vater Johann
war in der Schlacht eines rühmlichen Todes gestorben; er selbst kehrte
verwundet nach Deutschland zurück Mit päpstlicher Bestätigung wurde
er am 26. November 1346 zu Bonn gekrönt. Dann zog er sich nach
seinen Erblanden zurück, um sich für den bevorstehenden Entscheidungs-
kampf zu rüsten.
Karl wandte sich zunächst gegen Tyrol und bedrohte Margarethe
Maultasche und ihren neuen Gemahl. Dieser und der Kaiser, die sich
beide in Geldverlegenheiten befanden, hatten sich in Voraussicht des
Kommenden schon an Friedrich um Beihilfe gewandt, da dieser sich
bis dahin ohne Wanken treu bewiesen, wie er z. B. im Interesse seines
Schwiegervaters im Verein mit dem Landgrafen von Hessen und dem
Grafen von Henneberg festhielt an dem wackeren Heinrich von Virne-
burg, dem Erzbischof von Mainz, den wegen seiner nationalen Politik
der Papst entsetzte, und den päpstlichen Gegenkandidaten, Gerlach von
Nassau, einen der Wähler Karls, bekämpfte. Für den Kampf in
Tnyrol jedoch zeigte er sich schwierig und drang auf vorerstige Be-
zahlung von 12 000 Mark, die ihm teils der Kaiser, teils dessen Söhne
schuldeten; zum mindesten verlangte er Sicherstellung der Summe.
Daraushin kam ein Vertrag zu stande, am 28. Juli 1346, daß die
Schuld in drei Terminen bis zum 1. Mai 1349 abgetragen sein solle.