Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

112 Thätigkeit des erneuerten Bundestags. 1851 
Gefühlen, sehr bereit zur Unterdrückung der Demokratie, aber 
nicht ohne Sorgen über die schwer abzusehenden Grenzen 
der Bundescompetenz, bei einer Action mit so unbestimmten 
Begriffen wie der allgemeinen Sicherheit, des monarchischen 
Princips, der höchsten Bundeszwecke. Ihr Vortrag vom 
16. August zeigt ihre schwankenden Stimmungen. Sie hoffen, 
daß die Regierungen der Einzelstaaten selbst Hand an das 
Werk legen; sie halten es für unmöglich, daß irgend eine 
Regierung einer Aufforderung des Bundes Folge zu leisten 
weigerte, von Maaßregeln des Bundes soll also nur dann 
die Rede sein, wenn sonstige Hindernisse die Regierung des 
Einzelstaats zurückhalten. Um so eifriger ermahnen sie die 
Regierungen, aus freien Stücken vorzuschreiten. Sie er- 
heben sich sogar zu der Hoffnung, daß, wenn alle Re- 
gierungen sich hier einmüthig und energisch zeigten, dann 
die Nation anerkennen würde, in dieser Einigkeit sei eben 
die Kraft zu finden, um derentwillen wackere Patrioten sich 
zu dem Bundesstaat mit einheitlicher Spitze bekannt hätten. 
Übrigens, bemerken sie vorsorglich, handle es sich in diesem 
Augenblick mehr darum, zu vermeiden, daß ein Eingreifen 
des Bundes in die innern Zustände einzelner Bundesstaaten 
nothwendig werde, als darum, sich eine solche Einwirkung 
anzumaaßen. . 
Indessen war trotz aller Scrupel an eine Ablehnung 
des ersten Antrags der beiden Großmächte bis auf einige 
Milderung im Ausdruck doch nicht zu denken. Er wurde 
von dem Ausschusse empfohlen, am 23. August angenommen, 
und sogleich der darin vorgesehene Ausschuß (Osterreich, 
Preußen, Bayern, Sachsen, Darmstadt) gewählt. Was jedoch 
die Presse betraf, so wurden die von den Großmächten ge-
	        
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