Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

152 Dualismus im Bunde. 1851 
Ubrigens barg, wie gewöhnlich, der Gegensatz der for- 
malen Rechtsauffassung auch eine nicht minder tiefe Ver- 
schiedenheit der realen Forderungen. Preußen wäre gern zu 
weitern Beiträgen bereit gewesen, wenn die neue Nordsee- 
flotte mit der preußischen Marine dergestalt in Verbindung 
gesetzt würde, daß Preußen der gemeinsame Kriegsherr ge- 
worden wäre. Bei den Mittelstaaten waltete die Ansicht vor, 
Osterreich möge die Flotte auf der Adria, Preußen die der 
Ostsee, die andern Staaten jene der Nordsee stellen. Für 
Osterreich hätte sich vielleicht das System empfohlen, nach 
welchem die Nordseeflotte wie das Bundesheer zur Verfügung 
des von ihm beherrschten Bundestags geblieben wäre. So 
zeigte sich, daß kaum ein Jahr nach Olmütz die alten Ten- 
denzen des österreichischen Großdeutschland, der preußischen 
Union, der mittelstaatlichen Trias, sich in erfrischter Lebendig- 
keit gegenüber standen. Noch kam es zwischen ihren Ver- 
tretern nicht zum offenen Bruche, aber die Flotte ging an 
ihrer Unversöhnlichkeit zu Grunde. 
Als der Plan der Trias zur Abstimmung gelangte, er- 
schien, wie der Berichterstatter des Marine-Ausschusses zuge- 
stehen mußte, ein Ergebniß der unläugbar traurigsten Art. 
Denn nicht genug, daß die Vota so weit auseinander liefen, 
daß fast jedes derselben — wenigstens in einzelnen Modali- 
täten — eine andere Richtung verfolgte, legten einzelne 
Stimmen von vorn herein gegen etwa noch offen stehende 
Auswege Verwahrung ein. 
Kein besseres Schicksal hatte dann der Versuch, einen 
engern Staatenverein zur Erhaltung der Nordseeflotte zu 
Stande zu bringen. Die Schwierigkeit lag hier sehr einfach 
darin, daß die kleinern Küstenstaaten, so gerne auch Hannover
	        
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