Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung  der  Stellen.

 

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht
ausschließlich  bestimmten
  Stellen,
in  welchem  Umfange
  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

 

 

Bemerkungen.

 

X.  Großherzogthum  Oldenburg.
A.  Gei  lämmtlichen  Staatsverwaltungen.

Kopiisten,  Expedienten  und  die  vom
Staate  bezahlten  Lohnschreiber,  für  deren
Thätigkeit  §.  3  Ziffer  1  der  Grundsätze
für  die  Besetzung  der  Subaltern=  und
Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und
Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern
zutrifft,

.  Pedellen  (Amtsdiener,
und  Bolen,

.  Hauswarte,  Portiers  und  Kassenwächter.

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Kanzleidiener)

—

 

B.  Gei  den  einzelnen

I.  Instizverwaltung.

1.  Registraturbeamte  (Expedienten)  bei  der
Staatsanwaltschaft,

2.  Gerichtsschreibergehülfen,

3.  Gerichtsvollzieher.

zur  Hälsfte.

Für  die  Stellen  im
Eisenbahndienst  an  die
Großherzogliche  Eisenbahndirektion
  zu  Oldenburg:


für  die  Stellen  im  Zollund
  Stenerdienst  an
die  Großherzogliche
Zolldirektion  daselbst;
im  Uebrigen  an  das
Sekretariat  des  Gesammtministeriums
  zu
Oldenburg  bezw.  hinsichtlich
  derjenigen  Stellen,
  bei  welchen  die
Vergütung  nach  der
Arbeilsstunde  oder  nach
Maßgabe  der  geleisteten
  Arbeit  (z.  B.  bei
den  auf  Schreibgebühren
  angewiesenen
Lohnschreibern)  gewährt
  wird,  an  diejenige
  Behörde,  bei
welcher  der  Militär
anwärter  in  Thätigkeit
zu  treten  wünscht.

 

Verwaltungen.

Sekretariat  des  Gesammtministeriums


 

zu  Oldenburg.

 

Bestimmungen  darüber,  welche

ron  den  im  oldenburnischen
Staatedienste  den  Militär:
anwärtern  vorbebaltenen
Etelen  denselben  nur  im
Wege  des  Aufrückens  bezm.
der  Veförderung  iugänglich
sind.  sind  nicht  erlassen.