Die Städte. 165
die Städte verloren dadurch auf sehr lange Zeit ihre früher so gün-
stige Stellung; die Fürsten stellten jedoch ihre Forderung nicht aus
Willkür und Tyrannei, sondern um einen in sich fest abgeschlossenen,
kräftigen Staat zu bilden, was um so mehr für die Mark noth that,
als dies Land die einzige Wehr nach Osten hin gegen das übermäch-
tige Vordringen des Slawenthums zu bilden hatte, nachdem der deutsche
Orden sich überlebt und in Abhängigkeit von Polen gerathen war.
Daß die Hohenzollern weit entfernt von despotischen Uebergriffen
waren, dafür zeugt das oben erwähnte Verfahren gegen die aufsässigen
Städte, dafür ist der beste Beweis der Rath, den Albrecht seinem
Sohne Johann gab, „er möchte nur mit den Prälaten, den Herren,
der Mannschaft und den Städten verhandeln, die wären die besten
Rathgeber; was die ihm riethen, das hülfen sie ihm auch!“ Aller-
dings litten durch die Vernichtung der wichtigsten Privilegien, nament-
lich durch Entziehung des Niederlagsrechtes und der Zollfreiheit, durch
das Verbot, unter einander Bündnisse zu schließen und ferner mit der
Hanse in Verbindung zu stehen rc. die Städte so außerordentlich, daß
Joachim durch persönliches Verhandeln bei der oben erwäynten Re-
formation der Städte Mittel suchen mußte, ihnen wieder aufzuhelfen;
doch nicht nur hierin zeigte sich seine Fürsorge, sondern er erwies
ihnen wie dem Adel auch sonstige Vergünstigungen, da er die Ansicht
festhielt, „der Adel wäre sein Haupt, die Städte sein Herz, die Bauern
seine Füße".
Die Anordnungen, welche Joachim in Bezug auf die Städte-
Ordnung traf, fanden mehr in den kleinen als in den großen Städten
ihre Anwendung. Der Regel nach bestand der Rath aus zwölf Mit-
gliedern, die nur mit Zustimmung des Kurfürsten ihr Amt antreten
durften. Zwei oder drei von diesen führten den Titel Bürger-
meister, und der erste von ihnen hatte die Stadt in vorkommenden
Fällen zu repräsentiren. Die Hälfte der Mitglieder war umwechselnd
ein Jahr nach dem andern als alter und neuer Rath in Thätig-
keit; bei dem Wechsel, der Rathswandlung, fand eine Schmauserei
statt, die Rathskost genannt. Besoldet wurden die Rathsmänner
erst seit Ende des funfzehnten Jahrhunderts; bis dahin bildeten ge-
wisse Geschenke, Natural-Lieferungen, Sporteln und einige Vorrechte
Entschädigung für ihre Bemühung, die sie als Ehrenamt betrachteten.
Die altmärkischen Städte mit Ausnahme von Salzwedel zeigten schon
seit der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts eine mehr demokratische
Richtung, indem von den zwölf Rathsherren zehn aus den Gewerken
und nur zwei aus den übrigen Bürgern genommen wurden. Von
den übrigen Städten der Mark hatten nur in Lenzen, Kyritz und
Pritzwalk die Zünfte das Uebergewicht erhalten; als in Berlin ein
gleiches Streben hervortrat, wurde Kurfürst Friedrich II. in diese
Streitigkeiten hineingezogen, und dies führte den oben erzählten Ver-
lust der Freiheiten der Stadt nach sich. Zwar waren auch in anderen
Städten die Viergewerke wichtig für die Verwaltung, da die Gilde-
meister als Vorstände der Zünfte das Recht der Controlle besaßen,