Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

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wie ein Gericht von den Urteilen und Beschlüssen 
anderer Gerichte. Es würde aber zu Unzuträglichkeiten 
führen, wenn ein Einberufungsausschuß die Arbeiter 
eines bestimmten Betriebs an einen anderen Betrieb 
überweisen würde auf Grund seiner Ueberzeugung, 
daß dieser Betrieb im Sinne des § 2 HD. keine Be- 
deutung hat, während der zuständige Feststellungsaus- 
schuß und im Beschwerdeweg die Zentralstelle ent- 
schieden hat, daß der Betrieb im Sinne des § 2 Be- 
deutung hat; das Gleiche gilt für den Fall, daß der 
Schlichtungsausschuß den Arbeitern eines Betriebs im 
Verfahren nach § 9 Abs. II HD#. den Akkehrschein 
verweigern wollte, während Feststellungsausschuß und 
Zentralstelle entschieden haben, daß der Betrieb im 
Sinne des § 2 HD. keine Bedeutung hat. Deshalb 
mußte die Bestimmung getroffen werden, daß die Ein- 
berufungs= und Schlichtungsausschüsse an die für ihren 
Bezirk ergangenen Entscheidungen der Feststellungs- 
ausschüsse und der Zentralstelle gebunden sind. 
* Endlich ist bestimmt, daß das Verfahren vor den 
Ausschüssen und vor dem Vorsitzenden der Ausschüsse 
gebühren= und stempelfrei sein soll.
	        
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