292 Bayern unter Karl Albrecht.
Bayerns wurde geltend gemacht, daß Karl Albrecht ebenfalls
mit einer Prinzessin des österreichischen Kaiserhauses, mit Maria
Amalia, der jüngeren Tochter des verstorbenen Kaisers Joseph 1,
vermählt sei, daß seit den Zeiten des Kaisers Ferdinand II
zwischen dem Hause Wittelsbach in Bayern und dem habsburgischen
Hause in Oesterreich mehrfache eheliche Verbindungen
geschlossen worden, das größte Gewicht wurde aber darauf
gelegt, daß Karl Albrecht im fünften Grade von Anna,
einer Tochter des Kaisers Ferdinand 17), abstamme, welcher
in seinem an Bayern abschriftlich hinausgegebenen Testamente
ausdrücklich verordnete, daß nach Abgang der männlichen
Erben seiner drei Söhne seine an Herzog Albrecht V von Bayern
vermählte Tochter Anna und ihre Erben seine Hinterlassenschaft
erhalten sollten. Der zuletzt genannte Anspruch, der sich
auf das Testament Ferdinands I stützte, wurde schon dadurch
in seinem Werthe erschüttert, daß in der Urschrift, welche im
Wiener Archiv aufbewahrt und nach dem Tode Karls VI dem
bayerischen Gesandten De la Perouse in Wien unbedenklich
zur Einsicht vorgelegt wurde, nicht vom Aussterben der „nännlichen“",
sondern der „ehelichen“ Leibeserben die Rede war 7),
und verlor vollends alle Bedeutung durch den urkundlichen Verzicht
auf die österreichischen Lande, den Karl Albrecht vor
*) Siehe oben Seite 219 die genealogische Tasel des Hauses Habsburg,
auf welcher sich die von Anna von Oesterreich abstammenden männlichen
Wittelsbacher angegeben finden.
*“) In der (angeblichen) Original-Urkunde zu Wien standen die Worte:
„wan der eelich Stamm abginge und es zu Töchtern käme, daß allsdann
Sy (die Prinzessin Anna) und ihrer Lieb Erben alles das zu erben gelassen
werden soll, was sy von Rechts wegen billig erben mögen." Nach der in
bayerischen Händen befindlichen Abschrift der Wiener Original-Urkunde
und ebenso im Heirathbriefe der Prinzessin Anna hieß es: „wan der manlich
Stamm abginge und es zu Töchtern käme, u. s. w.". Daß mit der zu
Wien aufbewahrten Original-Urkunde eine Fälschung vorgegangen, war Jedermann
klar, aber Niemand wollte von derselben eine Kenntniß haben. Da
die in Wien noch vorhandene Urkunde keine Spur einer Radirung zeigt, so
liegt die Vermuthung nahe, daß selbe ursprünglich mit Absicht falsch geschrieben
war und von dem nichts ahnenden Kaiser Ferdinand 1 ohnc vorausgegangene
Prüfung unterzeichnet wurde.