Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vor Aristoteles und Platon. 137 
zweifeln, dass an den meisten Orten beständige Anstrengungen 
gemacht sind, um dem duog in einem festgeschlossenen Grund- 
besitz ein Gegengewicht zu geben, ja unter Umständen erliessen 
die siegenden Grundherren auch wohl Gesetze, welche Jeden 
von dem Antheil an Staatsämtern ausschlossen, der nicht Grund- 
besitzer war !). Allein mindestens in Athen konnten diese 
Anstrengungen nichts nützen; es war vielmehr der Sieg des 
entgegengesetzten Princips, das ihm die Hegemonie über alle der 
niederen Classe, dem druos, angehörigen Parteiungen und Be- 
strebungen gab. Nur dass auch Athen niemals dazu gelangte, 
sein eigenes Lebensprincip, obwohl es dasselbe im Grossen und 
Ganzen erkannt, auch in seinen Consequenzen vollständig anzu- 
erkennen. Auch Alhen kam nie dazu, die Ehre der gewerb- 
lichen Arbeit vollständig auszusprechen. Und dies ist der 
Punkt, von dem wir im Folgenden, wie es scheint, ausgehen 
müssen. 
Wir wollen nun hier nicht die Frage nach der griechischen 
Sklaverei von ihren allgemeinen Gesichtspunkten aus aufnehmen, 
um so weniger, als wir unten doch davon genauer zu reden haben. 
Allein die Gewerbe, als solche, fordern doch eine bestimnmite 
Berücksichtigung, wenn man den Keim des Verderbens, der in der 
alheniensischen Gesellschaftsordnung lag, sich klar machen will. 
Die Griechen überhaupt, und die Athenienser insbesondere, 
nannten sich ein freies Volk, das ist ein Volk, welches sich 
selbst durch den Willen seiner eigenen Gesammtheit beherrscht, 
und das schon Aristoteles ein djuog — uovepxos wv ?) nennt, was 
in unserer Zeit Kant so schön mit „königliches Volk“ in seiner 
Rechtsphilosophie übersetzt. Allein nie kam es darauf an, diesem 
abstracten Begriffe auch seinen positiven Inhalt zu geben, das 
heisst speciell den Begriff des Bürgers zu bestimmen. Ist nun 
die Bestimmung dieses Begriffes nicht einmal unserer Zeit ge- 
lungen, wie viel schwieriger musste es für die Griechen sein. 
Denn es ist klar, dass die Bestimmung dieses Begriffes in dem- 
1). — & Onßaw de vouos „v Tov Öexa Erwv un anooxnutvov Tis ayopas 
un erdyew apyis. Tus ayogäs heisst hier jeder Erwerb auf dem Markte, 
Handwerk, Wechselgeschäft u. s. w. Arist. Pol, III, 3. 4. 
2) Polit. IV, 4. 9..
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.