über Armenpflege und Heimathsrecht. 13
zum alleinigen Gesichtspunkte ihrer Handlungsweise zu nehmen,
ermächligt werden.
Die vollständige und unbefangene Erkenntniss des eigenen
Vortheils wird nur dem gelingen, welcher nicht allein das
Seine sucht.
Die Gesellschaft wird in ihren Forderungen im Namen des
Gemeinwohles nur dann nicht zu weit gehen, wenn sie dieses
in der Begründung des Glückes und der Freiheit jedes ein-
zelnen ihrer Glieder findet. Der einzelne Bürger wird bei
Verfolgung des eigenen Vortheiles die Grenzen des Rechtes
nur dann gewiss nicht überschreiten, wenn er denselben in der
Beförderung des Gemeinwohls erkennt und sicherzustellen trachtet.
In unseren Tagen, deren Weisheit für den Gewerbefleiss
des Bürgers nur den Eigenvortheil als Triebfeder anerkennen
zu müssen glaubt, ist die Verbreitung der Einsicht, dass im
Gegentheil bei jeder Thätigkeit im Privatleben die Rücksicht auf
das öffentliche Wohl nicht minder vorwalten müsse, wie die
Sorge um das eigene Beste vor allen Dingen nothwendig.
Der Staat kann sich der Aufgabe nicht entziehen, hierauf
mit Bewusstsein und Energie hinzuwirken.
Seine Gesetze haben vornehmlich die Aufgabe und Bedeutung,
Wegweiser zu sein und Fingerzeige zu enthalten für die Er-
kenntniss des Einklanges der Privatinteressen mit den Forderungen
des öffentlichen Wohles, d. h. für die richtige Beurtheilung
beider. Dieselben werden daher der Willkühr desto häufiger
entgegentreten und selbst tiefere Eingriffe in das, was man die
Freiheit des Einzelnen nennt, um so weniger scheuen dürfen,
je unlauterer und verkehrter die Begriffe der Mehrzahl der Staats-
angehörigen über ihre wahren Interessen sind. Wo die Sitte
und die Macht der öffentlichen Meinung so schwach geworden
ist, dass Handlungen, welche durch kein Gesetz ausdrücklich
untersagt und mit Strafe bedroht sind, deswegen schon für er-
laubt gelten, wird manches angeordnet werden müssen, was
bei einem gesunderen Zustande des geselligen Lebens ohne Gefahr
und mit Vermeidung vieler Schwierigkeiten der Zucht der Sitte
üherlassen bleibt.
Bei dem Bestreben, die Auffassung seiner Angehörigen über