über Armenpflege und Heimathsrecht. 47
Vorhandensein der Hilfsbedürftigkeit und die näheren Umstände
des Falles obliegt (Armenkommissionen). Dieselben sind so
zusammengesetzt, däss sie im Allgemeinen ihr Urtheil. ohne zu:
ängstliche Rücksicht auf die eigene Beitragspflicht abgeben. Hier
ist ferner der Haushalt geordnet, und es sind allgemeine, wenn
auch mehr oder weniger zweckmässige, Bestimmungen über die
Vertheilung der Steuern vorhanden, so dass die Mittel zur Armen-
pflege nach Maassgabe des anerkannten Bedürfnisses im Allge-
meinen beschafft werden können.
Die Folgen dieser Ordnung zeigen sich zunächst darin, dass
die Last der Armenpflege forldauernd gestiegen und in den
grössern Städten bereits zu einer drückenden Bürde herange-
wachsen ist !).
Insbesondere haben in den letzten Jahren die Versuche,
Armen durch die Vermittelung der Gemeinden lohnende Be-
schäfligung zuzuweisen, den Haushalt mancher Städte mit Zer-
rüttung bedroht ?).
Dennoch erweisen sich die Verwendungen zur Befriedigung
des vorliegenden Bedürfnisses als nicht genügend. Die bewilligten
Almosen reichen zum Unterhalt eines wirklich Hilflosen meistens
nicht hin ?). Die unläugbar noch vorhandene Noth ruft frei-
1) Die Gesammtkosten der. Armenpflege in Berlin werden in dem
Bericht der Armenverwaltung im Jahre 1842 auf Rthir. 402,000 angegeben.
Nach den Etats waren sie im Jahre 1846 auf 497,898 Rthlr., im Jahre 1849
auf 608,000 Rthlr., 1850 auf 597,000 Rthlr. gestiegen. In Breslau empfingen
von 104,222 Einwohnern, welche die Stadt im Jahre 1849 zählte, nach
Angabe der städtischen Behörden nicht weniger als 32,794 Unterstützung
aus öffentlichen Mitteln.
Aebnlich sind die Verhältnisse in Köln, Aachen u.s. w. Auch in den
Mittelstädten, wie Marienwerder, Liegnitz u. s. w. bildet die Ausgabe für
die Armenpflege schon einen ziemlich bedeutenden Posten. In kleinen Städten
wie Stuhm, Garnsee u. s. w., deren Verhältnisse sich denen des platten Landes
nähern, sind sie noch ganz unbedeutend.
2) Die grossen Städte wie Berlin, Breslau, Cöln, Aachen u.s. w. sind
in den-Jahren 1849 —51 genöthigt gewesen, zur Deckung des Defizits im
Stadthaushalte beträchtliche Anleihen zu machen,: abgesehen von der Erhöhung
bestehender oder der Einführung neuer Abgaben. Die ausserordentlichen
Ausgaben für die Armenverwaltungen waren zum Theil die Veranlassung davon..
3) Selbst in Berlin betrug die einem Hilfsbedürftigen gewährte monat-
Zeitschr. für Staatsw. 1858. is Heft. 2